Klonrind besamt Schweizer Kühe

publiziert: Dienstag, 24. Mai 2005 / 08:11 Uhr

Bern - Erstmals sind in der Schweiz 300 Kühe mit Sperma des in den USA lebenden Sohnes einer Klonkuh besamt worden.

Der Einsatz geklonter Tiere in der Schweiz ist nicht verboten. Bild: Besamung einer Kuh
Der Einsatz geklonter Tiere in der Schweiz ist nicht verboten. Bild: Besamung einer Kuh
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Verboten ist dies zwar nicht. Die Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Rinderzüchter (ASR) hält diese Züchtung aber nicht für sinnvoll. Klontiere seien Kopien, sagte Markus Zemp, Präsident der ASR, zu einem Bericht der BauernZeitung. Sie zu vermehren, sei für Züchter nicht sinnvoll, da diese die Zucht ja laufend verbessern wollten. Kälber mit geklonten Vorfahren schadeten zudem Image einer naturnahen Landwirtschaft.

Dass das Beispiel des amerikanischen Stiers Schule macht, erwartet Zemp deshalb nicht. Dennoch wünscht sich die ASR eine Selbstdeklaration: Sei die Mutter des Zuchtmunis ein geklontes Tier, solle ihr Name dies zeigen. Weiter will die ASR die Besamungs-Organisationen zum freiwilligen Importverzicht aufrufen.

Die Besamungs-Organisation Select Star, die das Sperma des Stieres vertreibt, spricht ebenfalls von einem Einzelfall. Der Stier sei wegen guter Zuchteigenschaften ins Programm aufgenommen worden und nicht weil er Sohn einer geklonten Kuh sei, sagte Urs Wichser, Stiere-Ankäufer beim in Genf ansässigen Unternehmen.

Nachfahren geklonter Tiere dürften nach seinen Einschätzungen nur selten in Zuchtbüchern auftauchen. Das Verfahren sei teuer und werde nur bei sehr guten Tieren angewendet. Keine Mühe hätte Select Star mit der Selbstdeklaration. Der Nachkomme der Klon-Kuh sei im Angebot klar als solcher gekennzeichnet worden, betonte Wichser.

Laut Auskunft des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist der Einsatz geklonter Tiere in der Schweiz nicht verboten. Nach Ansicht des BLW solle die Branche aber freiwillig auf Einsätze von Klonen und deren Nachkommen verzichten, sagte Vize-Direktor Jacques Morel.

Das Klonen von Tieren ist laut Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, jedoch nur mit Bewilligung des zuständigen Kantons, wie Sprecher Marcel Falk sagte. Der Bund habe ein Vetorecht. Bisher sei in der Schweiz noch nie ein Nutztier geklont worden.

(fest/sda)

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