Knabe nach Hundebissen weiterhin auf Intensivstation

publiziert: Freitag, 27. Okt 2000 / 12:41 Uhr

Uttwil - Der Zustand des Knaben, der am Mittwoch in Uttwil TG von einem Rottweiler lebensgefährlich verletzt wurde, ist weiterhin ernst. Gegen die Lebensgefährtin des Hundehalters wurde inzwischen eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Die Untersuchung wurde eingeleitet, weil nicht klar ist, wie der fünfeinhalbjährige und 42 Kilo schwere Hund aus dem Haus seines Halters hatte entwischen können. Vermutet wird, dass womöglich eine Tür im Haus offen stand, weil Handwerker an der Arbeit waren.

Das Kind liegt mit Halswirbelbrüchen und weiteren Bissverletzungen im Kantonsspital St. Gallen auf der Intensivstation. Der Rottweiler hatte den Sechsjährigen auf einem Quartiersträsschen angefallen. Das Kind hatte an diesem Tag Geburtstag und spielte mit einem Kameraden im Freien. Der Hund biss den Jungen in Hals und Gesicht und schleifte ihn mehrere Meter über die Strasse. Die Lebensgefährtin des Hundebesitzers hatte die Schreie des Kindes gehört, war auf die Strasse geeilt und hatte den Hund von dem Kind wegbringen können. Der Sechsjährige musste später mit dem Helikopter ins Spital nach St. Gallen geflogen werden. Dort wurden seine Verletzungen in einer vierstündigen Operation versorgt. Der Hund wurde sofort eingeschläfert.

Der Besitzer des Hundes, ein Deutscher, der erst seit kurzer Zeit in Uttwil wohnt, hielt sich zum Zeitpunkt des Unglücks im Ausland auf. Bevor er mit dem Hund einzog, hatte er das Grundstück mit einem zwei Meter hohen Zaun einfassen lassen und für den Hund auch einen grossen Zwinger gebaut. Nach Angaben des Uttwiler Gemeindeammanns begründete der Hundebesitzer die Massnahmen damit, dass er «keine Anstände» wolle, obschon der Hund «brav und gut» sei. Die Mitbewohnerin des Hauses gab an, der Hund stamme aus einer anerkannten deutschen Zucht und habe mit acht Monaten eine Hundeschule absolviert. Im Thurgau ist auch nach diesem Vorfall laut Departement des Innern keine Verschärfung des kantonalen Hundegsetzes geplant. Das Gesetz sieht bereits jetzt vor, dass gefährliche Hunde auf Anordnung des Gemeinderates beseitigt werden müssen.

(sda)

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