Koizumi nimmt Urteil zur Entschädigung von Lepra-Kranken an

publiziert: Mittwoch, 23. Mai 2001 / 15:41 Uhr

Tokio - Die japanische Regierung hat ein Gerichtsurteil über die Entschädigung von Lepra-Kranken angenommen. «Wir haben einschieden, nicht in Berufung zu gehen», sagte Ministerpräsident Junichiro Koizumi am Mittwoch in Tokio.

Das Urteil vom 11. Mai sieht die Entschädigung von 127 Klägern in Höhe von umgerechnet rund 27 Millionen Franken vor. Die Regierung hatte trotz medizinischer Fortschritte im Jahr 1960 unnötig an einem umstrittenen Gesetz festgehalten und weiterhin Lepra-Kranke in besonderen Zentren isoliert.

Die Regierung entschuldigte sich bei den Kranken. Gesundheitsminister Chikara Sakaguchi hatte mit seinem Rücktritt gedroht, sollte die Regierung gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Zur Sterilisation gezwungen

Das erst 1996 aufgehobene Gesetz zur Vorbeugung von Lepra verlangte die Einlieferung der Kranken in Spezialzentren, wo sie zu Sterilisation gezwungen wurden und unter strenger Aufsicht standen. Selbst erkrankte Kinder wurden gezwungen, ihre Familien zu verlassen.

In der Vergangenheit hatten rund 1700 Patienten von der Regierung eine Entschädigung von jeweils 1,6 Millionen Franken wegen Verstosses gegen die Menschenrechte verlangt. Die Regierung hat bisher den Vorwurf der Menschenrechtsverletzung zurückgewiesen.

Immer noch Tausende isoliert

Trotz der Aufhebung des Isolationsgesetzes leben nach wie vor 4500 Lepra-Kranke in den Spezialzentren. Die meisten sind völlig verarmt und scheuen aus Angst vor Vorurteilen eine Rückkehr in die Gesellschaft.

Gesundheitsminister Sakaguchi zeigte sich erleichtert über Koizumis Entscheidung. «Es war ein sehr schwieriger Entschluss, aber wir hielten es für nötig, uns bei den Kranken und ihren Familien zu entschuldigen», sagte Sakaguchi, der Koizumis Koalitionspartner Neue Komeito angehört.

Sein Rücktritt hätte die Mehrheit der Regierungskoalition bei den Unterhauswahlen im Juli gefährden können.

(kil/sda)

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