Keine Privatsache

Kommission lehnt Initiative zur Abtreibungsfinanzierung ab

publiziert: Freitag, 2. Nov 2012 / 16:35 Uhr / aktualisiert: Montag, 26. Nov 2012 / 12:14 Uhr
Die Initiative will, dass Abtreibungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden.
Die Initiative will, dass Abtreibungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden.

Bern - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates lehnt die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» ab. Sie folgt damit dem Bundesrat.

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Für die Mehrheit der Kommission habe die Initiative "schädliche gesundheitliche und soziale Auswirkungen", teilte die SGK am Freitag mit. Zudem würden dadurch keine wesentlichen Kosten eingespart. Der Entscheid fiel deutlich mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.



Die Initiative will, dass Abtreibungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. Die Initianten erhoffen sich davon, dass es in der Schweiz zu weniger Abtreibungen kommt. Zudem sind die aus den Reihen der SVP, der CVP sowie der evangelischen Parteien EVP und EDU stammenden Initianten der Ansicht, dass niemand gezwungen werde dürfe, Abtreibungen anderer zu finanzieren.



Die Initiative war im August 2011 mit fast 110'000 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Im Mai 2012 empfahl der Bundesrat das Volksbegehren zur Ablehnung.



Breite Unterstützung

Die Regierung will, dass auch künftig "moralische, religiöse oder sozialethische und nicht finanzielle Kriterien" bei einem Entscheid für oder wider eine Abreibung im Vordergrund stehen.



Dafür setzt sich auch eine breite Koalition aus Vertreterinnen von SP, FDP, CVP und Grünen ein. Das Gegenkomitee formierte sich noch bevor das Anliegen in die parlamentarische Beratung kam.



Mit der im Jahr 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von 72 Prozent vom Volk angenommenen Fristenregelung ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straflos. Bedingung ist, dass die Schwangere eine Notlage geltend macht und sich vom Arzt eingehend beraten lässt. Der Eingriff wird erst dann von der Grundversicherung finanziert.

 

(bert/sda)

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