Kompromiss für die Bilateralen II

publiziert: Montag, 26. Apr 2004 / 21:33 Uhr / aktualisiert: Montag, 26. Apr 2004 / 22:52 Uhr

Brüssel - Bei den bilateralen Verhandlungen II haben die Chefunterhändler der EU und der Schweiz einen Kompromissentwurf erarbeitet. Zum Inhalt des Papiers wurden keine Angaben gemacht.

Der Schweizer Botschafter Michael Ambühl.
Der Schweizer Botschafter Michael Ambühl.
Nach dem Treffen des Schweizer Botschafters Michael Ambühl mit EU-Direktor Percy Westerlund teilte das Integrationsbüro lediglich mit, die Elemente einer Einigung würden nun den zuständigen politischen Instanzen unterbreitet.

Konkret geht das Geschäft an alle Staaten der Europäischen Union (EU), die dann zustimmen müssen. Die 25 ständigen EU-Botschafter in Brüssel treffen sich am Mittwoch, um über den Vorschlag zu beraten.

Nach den Sondierungsgesprächen vom Freitag trafen sich die beiden Diplomaten in einem formellen Rahmen. Die zunächst geplante Medienorientierung wurde abgesagt, an ihrer Stelle veröffentlichte das Integrationsbüro lediglich ein Communiqué.

An der Sitzung seien konkrete Lösungsentwürfe für die noch offenen Fragen diskutiert worden, heisst es in der Mitteilung. Die Delegationen seien überein gekommen, vor der Stellungnahme durch die politischen Instanzen keine inhaltlichen Angaben über die Einigungselemente zu machen.

Vor allem einige nordische Staaten hatten sich vor knapp einer Woche skeptisch zum Vorschlag geäussert, welchen die Europäische Kommission formuliert hatte. Er komme der Schweiz zu stark entgegen, hiess es etwa an der Efta-Tagung.

Falls sich diese Vorbehalte ausräumen lassen, könnte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. Mai Stellung nehmen. Am 7. Mai wäre dann ein Treffen auf höchster politischer Ebene möglich - mit Delegationen des Bundesrates, der irischen Präsidentschaft und der EU-Kommission.

Dieser Gipfel würde es erlauben, die zweite Runde der bilateralen Verhandlungen auf diplomatischer Ebene zu beenden. Letzte Differenzen in den Bereichen Schengen, Betrugsbekämfpung sowie über eine Ausweitung der Personenfreizügigkeit und der Berner Zahlungen an den EU-Kohäsionsfonds könnten ausgebügelt werden.

Im Dossier Schengen/Dublin fordert die Schweiz eine nachhaltige Sicherung des Bankgeheimnisses bei direkten Steuern, wie das Integrationsbüro in Erinnerung rief. Die EU verlangt beim Betrugsdossier eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich der indirekten Steuern (Zölle, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern).

Bei der Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens (Bilaterale I) auf die neuen EU-Mitgliedsländer war bisher der Beginn der Übergangsfrist umstritten. Auch hier zeichnet sich laut Integrationsbüro inzwischen eine Lösung ab.

(bert/sda)

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