Lausanne - Das Tragen des Kopftuches darf laut Bundesgericht kein Grund zur Verweigerung der Einbürgerung sein. Es hat mit zwei Grundsatzurteilen die Beschwerden einer Türkin und eines Bosniers aus den Aargauer Gemeinden Buchs und Birr gutgeheissen.

Damit werde eine Ungleichbehandlung der Frau allein aufgrund ihres Geschlechts demonstriert, was der verfassungsmässig garantierten Gleichberechtigung widerspreche. Die Integration der Gesuchstellerin müsse damit verneint werden. Ähnlich wurde in Birr die Nicht-Einbürgerung eines bosnischen Ehepaares begründet.
Diskrimierungsverbot verletzt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau aus Buchs und des Ehemannes aus Birr nun gutgeheissen. Die Nichteinbürgerung seiner Gattin ist laut den Lausanner Richtern indessen nicht zu beanstanden, da ihr Gesuch zusätzlich wegen mangelnden Sprach- und Staatskundekenntnissen abgelehnt worden war.
Laut den Entscheiden aus Lausanne wird das Diskrimierungsverbot verletzt, wenn die Einbürgerung eines Ehepaares oder einer Einzelperson einzig mit der Begründung verweigert wird, dass die Frau ein Kopftuch trägt. Die Ungleichbehandlung lasse sich durch keine qualifizierten und objektiven Kriterien rechtfertigen.
Nach dem Entscheid des Bundesgerichtes legt der Gemeinderat von Buchs AG das abgelehnte Einbürgerungsgesuch einer Türkin, die ein Kopftuch trägt, dem Gemeindeparlament im Juni erneut vor. Der Gemeinderat hatte vor einer Ablehnung gewarnt.
(bert/sda)
„Lieber Paedagog, das ist ein weites Feld“ würde Herr Briest vielleicht sagen.
Ein paar rein theoretische Annahmen und Gedanken dazu:
1. Nehmen wir an, sie bekommen hier einen Sohn, der kommt zu Ruhm und etwas Reichtum. Dann baut er sich ein Haus hat eine liebe Frau mit einem Schweizerpass und sagen wir vier Kinder. Die Frau geht regelmässig zu den Gemeindeversammlungen, was tut Ihr Sohn? Geht er mit, dann hat er dort nichts zu sagen. Oder er bleibt zu Hause und wird von seinen Kindern gefragt, was macht eigentlich unsere Mami an den Versammlungen. Und sollen Ihre Enkel nicht als Schweizer hier zur Schule gehen? Sie kennen doch nichts anderes als ihr Schweizer Umfeld!
2. Die Motivation der Schweiz, jemanden einzubürgern, ist vielleicht gar nicht mal so gross. Aber sollte sie Ihrem Sohn, wenn er das möchte, die Einbürgerung grundsätzlich und für immer verweigern?
3. Dann schauen wir uns kurz mal an, wer unter anderen eingebürgert wurde und was das für Schweiz für Folgen hatte:
a. Die Familie Roche, Hugenotten, hat einen ungeheuren Reichtum in die Schweiz gebracht.
b. Herr Nestle aus Frankfurt hat diese riesige Firma gegründet, die uns Jahr für Jahr Milliarden bringt.
c. Herr Maggi kam aus Modena (Aus Norditalien jedenfalls) glaube ich in die Schweiz und hat vielen Leuten Beschäftigung gebracht.
d. Herr Hayek kam aus dem Libanon zu uns und hat die Uhrenindustrie wieder hochrentabel gemacht.
e. Die meisten Uhrenfabriken wurden von Hugenotten gegründet, neben Beschäftigung hat diese Industrie auch der Schweiz Ansehen und Geld gebracht.
f. Herr Blocher kam als Schreiner aus Süddeutschland hierher. (Grossvater oder Urgrossvater von Christoph) Wo wäre die EMS heute?
Diese Liste liesse sich beliebig verlängern. Richtige Urschweizer sind in unserem Lande eine Minderheit!
Hätte die Schweiz diese Menschen nicht eingebürgert, dann würden sich diese reichen Leute doch nicht von ihren Arbeitnehmern und einigen Bauern regieren lassen:
Alle haben ein Interesse an Einbürgerung. Und was Ihnen so Sorgen macht, sind Auswüchse, die es immer wieder gibt. Das kann behoben werden auch ohne grosses Theater der Parteien, denen geht’s nur um Stimmen.
Wenn's in Buchs tatsächlich anders war, dann wäre ich sehr an den Fakten interessiert!
Ich finde man sollte das Verfahren zur erteilung des schweizerischen Bürgerrechts massiv ausbauen und die Bedingungen verschärfen. Dieser Meinung bin ich weil ich immer wieder von Fällen höre die mich enorm verärgern. Es werden zum teil Menschen eingebürgert die erhebliche Defizite in der Sprache haben und wiederum zum teil überhaubt nicht mit den hiesigen Sitten und Bräuchen vertraut sind. Deshalb teile ich die Meinung dass das Einbürgerungsverfahren zur reinen Formsache geworden ist. (In bestimmten Fällen, nicht veralgemeinert gemeint) Ich hoffe ich bekomme eine Antwort.
Bekanntlich gibt es bei der Frage der Erteilung des Bürgerrechts sicher nicht nur eine einzige Wahrheit. Dass im vorliegenden Fall nicht nur das Kopftuch Ablehnungsgrund sein konnte beweist doch schon die Tatsache, dass die Tochter, ebenfalls Kopftuchträgerin, vom gleichen Rat eingebürgert wurde. Auch nach dem Bundesgerichtsurteil bin ich der Meinung, dass wir mit dem Erteilen des Bürgerrechts nicht leichtfertig umgehen sollten. Nicht das Kopftuch, sondern das was darunter liegt, ist viel wichtiger! Die Entwicklung der Einbürgerungszahlen generell, war in den letzten Jahren explosiv. 1990 gab es ca. 6'200 Einbürgerungen, letztes Jahr waren es über 50'000?
Wenn Meinungen und Bedenken von Mehrheiten einfach in den Wind geschlagen werden, sind wir auf einem falschen Weg. Wie beeinflussen denn die „neuen Schweizer“ aus einem ganz anderen Kulturkreis die künftige Ausgestaltung unseres Staatsgebildes und unseres Rechtssystems? Ist das Integration, wenn Sie ihre angestammten Wertvorstellungen in unserem Land zelebrieren? Welches Recht hat ein Arbeitgeber, wenn er aufgrund der Sicherheit oder Qualitätsanforderungen ein Kopftuch nicht erlaubt? Ich will nicht, dass diese Leute bei der zukünftigen Ausgestaltung unseres Staatsgebildes und unserer gesellschaftlichen Entwicklung fundamentalistische Haltungen und Normen einbringen. Aus diesem Grund werde ich diese Einbürgerung auch ein zweites Mal ablehnen. „Einbürgerungswillige, nicht Schweizer, müssen sich anpassen“. Wenn sie dies nicht akzeptieren wollen, lassen sie das Gesuch fallen!
Wo sind denn diese Personen benachteiligt? Sie haben in unserem Land eine Existenz und ein Aufenthaltsrecht und die Menschenrechte gelten sowieso für alle in der Schweiz lebende Personen.
Soll der Einbürgerungsentscheid weiterhin ein demokratischer und politischer Akt bleiben oder soll der Einbürgerungsentscheid als reiner Verwaltungsakt durch Beamte oder Richter gefällt werden? Die Abstimmung über die Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" wird schon bald auf demokratischem Weg Klarheit bringen!
Ich hoffe, dass Einbürgerungsfragen auch in Zukunft ein politischer Akt bleibt.
Diese "Anstandsregel" gilt für Männer - nicht aber für Damen.
Fell, Schleier.....
Aus den unterschiedlichsten Gründen : schlechte Frisur, Haare nicht gewaschen,
Klatze, zu bequem, Wetter, Krankheit...
Es ist jedoch ungezogen, arogant und anmassend, in geschlossenen Räumen mit anderen Mittmenschen, die Kopfbedeckung nicht abzuziehen !!
Das gilt für mich, wie auch für die meisten anständigen Bürger in unserem Land !!
- Steson aus Rorschach 1234
Verstehe ich Es ist halt schwierig wenn man feststellt, dass man tatsächlich der ... heute 06:57 - jorian aus Gretzenbach 829
Klima/Lovelock James Lovelock korrigiert sich was den Klimawandel anbelangt. James ... heute 06:36 - keinschaf aus Henau 844
Wogen glätten nennen Sie das? Da könnten Sie sich getäuscht haben. Im übrigen verzichte ich künftig ... gestern 22:58 - Pacino aus Brittnau 630
Wogen glätten . . . . . . nenne ich das. Keinschaf hat richtig gecheckt, dass diese Umfrage ... gestern 18:00 - keinschaf aus Henau 844
Was ist denn das? 1. Stärker gefordert wird ein Engagement im Rahmen internationaler ... gestern 15:38 - Pacino aus Brittnau 630
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