
Bern - Kosovarische Neurentner können sich ihre IV- oder AHV-Renten seit dem 1. April nicht mehr im Kosovo auszahlen lassen. Grund dafür ist die Nicht-Erneuerung des Sozialversicherungsabkommens mit dem jungen Balkan-Staat. Die Kosovaren sind empört und wehren sich nun mit einer Petition.
Konkret müssen die Kosovaren nach Wegfall des Abkommens in der Schweiz wohnhaft bleiben, wenn sie eine AHV-Rente beziehen wollen. Kehren sie in den Kosovo zurück, werden ihnen auf Gesuch noch die einbezahlten AHV-Beträge zurückerstattet.
Selber entscheiden, wo der Ruhestand verbracht wird
Zudem können kosovarische Staatsangehörige die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung der beruflichen Vorsorge verlangen. Nur bereits laufende Renten werden weiter in den Kosovo ausbezahlt.
Wer ein Leben lang hart gearbeitet habe, wolle im Alter selber entscheiden, wo er den Ruhestand verbringen wolle, kritisieren die Kosovaren, die in ihrem Begehren von den Gewerkschaften Unia, SIT (GE) und L'autre Syndicat (VD) unterstützt werden.
Probleme mit kosovarischen IV-Bezügern waren einer der Hauptgründe, weshalb der Bundesrat das Abkommen auslaufen liess. Sozialminister Didier Burkhalter sprach im Zusammenhang mit dem Kosovo von einem «überdurchschnittlich hohen Potenzial für Versicherungsbetrugsfälle».
(fkl/sda)
Dies scheint der einfachste - weil bequemste(?) - Weg zu sein.
Man (besonders die Politik) macht sich kaum je Gedanken darüber, wie das jeweilige Problem in den Griff zu bekommen wäre - und ob Bekämpfung (anstelle von Präventionsversuchen per Gesetz oder Verordnung) nicht auch die günstigere und effektivere Lösung sein könnte.
Wenn ein Kosovare im Kosovo seine Rente bezieht, gibt es irgendeine technische Form der Überweisung - auch in den hinterletzten, kaum erreichbaren Weiler.
Also sollte doch auch mit Hilfe und Nutzung dieser Technik eine wirksame und zuverlässige Kontrolle möglich sein - ohne gleich wieder die Mehrheit zu bestrafen.
Nicht jeder, der betrügen will, ist ein Computerfreak und in der Lage, die allenfalls nötigen Manipulationen in einem Datenübermittlungssystem vorzunehmen ...
Soviel noch zur 'Goldwaage': Jeder, wie er kann ...
Soll schiessen, wer's braucht! ich lasse mich dadurch längst nicht mehr beirren.
Gewisse ignoriere ich inzwischen, andere bekommen ab und an mal eine Retourkutsche.
Aber niemand - ausser der Redaktion - kann mich daran hindern, hier meine Meinung kund zu tun!
Die Mehrheit der Kosovaren hätte es vielleicht durchaus in der Hand, dafür zu sorgen, dass im Kosovo die nötigen Kontrollen durchgeführt werden können.
Hier in der Schweiz wird z.B. das Ableben eines AHV-Bezügers der AHV von Amtes wegen, also durch die Gemeindebehörde gemeldet, soviel ich weiss. Somit ist gewährleistet, dass keine Zahlungen mehr an diese Adresse ausgeführt werden oder nur noch an die Witwe, etc. Wenn dieses Vorgehen von den Ämtern im Kosovo nicht unterstützt und garantiert wird, wer garantiert dann, dass ein Tod der AHV gemeldet wird?
Wie gesagt, die Bestätigungen, die der AHV-Bezüger von Zeit zu Zeit senden muss, können auch gefälscht werden. Das ist wohl das Problem. Nun einfach aufschreien und Gerechtigkeit verlangen, ist nicht die Lösung oder was meinen Sie?
Die Entscheidung an sich stelle ich keineswegs in Frage!
Es geht mir nur darum, dass - wie immer - die grosse unschuldige Mehrheit ungerechterweise davon betroffen sein wird ...
Mir ist jegliche 'Strafe' per Gesetz oder Verordnung zuwider, die wegen einigen von vielen zustande kommt!
Minarettverbot, Rauchverbot, Alkoholverbot, Tempolimit - nur einige wenige, aber typische Beispiele ...
p.s. ich hatte "antworten" gewählt, hätte aber auch "mitreden" nehmen können
Das mag wirklich eine Minderheit ALLER Kosovaren sein, die so reagieren. Aber wenn sich dies durch unsere Behörten so überblicken lässt, dass gesagt werden muss, dass die allg. Bedrohungslage dort im Kosovo, in solchen Fällen ... halt einfach für unsere Ermittler unzumutbar ist, dann muss halt entschieden werden. Es lieg nahe und ist auch nachvollziehbar, dass es demnach KEINE Ermittlungen mehr geben kann und damit logischerweise auch kein Geld! Anders geht's halt einfach nicht, denke ich.
Die Familien dort hätten es in der Hand, die Kontrollen zuzulassen oder eben, vielleicht weil sie etwas zu verstecken haben ..., sich gegen Kontrollen zu wehren ....
Meine Meinung entstand durch die folgende Meldung im Tagesanzeiger:
Ermittler bedroht
Probleme mit kosovarischen IV-Bezügern waren einer der Hauptgründe, weshalb der Bundesrat das Abkommen auslaufen liess. Sozialminister Didier Burkhalter sprach im Zusammenhang mit dem Kosovo von einem «überdurchschnittlich hohen Potenzial für Versicherungsbetrugsfälle».
Zu diesem Schluss war er gekommen, nachdem Ermittlungen gegen mutmassliche Sozialversicherungsbetrüger im Kosovo 2008 abgebrochen werden mussten, weil die Ermittler bedroht worden waren.
Aber auch in diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass es wiederum eine Minderheit ist, die die Mehrheit - hier der Kosovaren - in Verruf bringt.
Nicht alle Kosovaren sind kriminell, erschleichen Versicherungsleistungen, handeln mit Drogen, rasen hirn- und rücksichtslos auf unseren Strassen andere zu Tode oder zu Schwerstbehinderung ...
Das Beispiel des "illegalen" Harrassenlaufs vom vergangenen 1. Mai hat ebenfalls gezeigt, dass die grosse Mehrheit der Teilnehmenden - mal vom Alkoholpegel und Abfall abgesehen - durchaus vernünftig blieb, während nur eine Handvoll unverbesserlicher Chaoten Sachbeschädigungen hinterliessen.
Nicht zuletzt wegen der sich jeweils negativ exponierenden Minderheiten haben wir ja auch bei uns im Lauf der letzten Jahre verschiedene Regulierungen, Verbote, Erlasse, Einschränkungen und Beschneidung unserer 'persönlichen Freiheiten' über uns ergehen lassen müssen, und werden solche weiterhin über uns ergehen lassen - immer wegen Minderheiten ...
Dies erfolge ja auf Grund der vielen Missbräuche bei der IV. So what?
Bravo! Mal wieder ein mutiger Schritt - ohne Bücklinge!
Also, wenn nun ein AHV-Rentner stirbt und sein Tod amtlich nicht überprüft werden kann, dann zahlt die AHV weiter, denn Unterschriften können gefälscht werden. Dieser Missbrauch ist nicht neu, dass Erben weiterhin die AHV eines Verstorbenen kassierten.
So lieber ein NEIN.
Bei der IV sollten keine Auszahlungen gemacht werden, wenn die Leute nicht mehr hier wohnen, sonst können wir zuletzt ganz Europa unterstützen.
- keinschaf aus Henau 588
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