
Bern - Untauglich, nicht funktionsfähig, ohne jede Kontur: Die einseitige Schutzklausel, die der Bundesrat zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative vorschlägt, überzeugt die Kommentatoren der Schweizer Presse nicht. Der Ball liege am Ende wieder beim Volk.
«Jetzt können die Parlamentarier den Eiertanz um die Quadratur des Zirkels fortsetzen», kommentiert auch die «Neue Zürcher Zeitung». «Natürlich wissen auch ihre Erfinder, dass sie (die einseitige Schutzklausel, Anm. d. Red.) nicht funktioniert. Und als Zwischenlösung nur im Sinne eines Platzhalters, der später vom Parlament, vom Volk oder vom Gang der Dinge auf dem europäischen Kontinent durch etwas Besseres ersetzt werden soll.»
«In dieser Situation leistet der Bundesrat nun Dienst nach Vorschrift mit einer Schutzklausel, der jede Kontur fehlt», lautet der Kommentar in «Tages-Anzeiger» und «Bund». «Zeit gewinnen, nicht zu viel Angriffsfläche bieten: Man kann die bundesrätlichen Überlegungen nachvollziehen. Doch der Manövrierraum für die Schweiz engt sich laufend ein. Das taktische Geschick des Parlaments wird in den kommenden Monaten gefragt sein wie selten zuvor. Als Definitivum wäre die einseitige Schutzklausel jedenfalls schlecht. Sie brächte, sofern sie nicht zum Hinfall der Bilateralen führte, anhaltende Rechtsunsicherheit.»
«Prinzip Hoffnung»
«Doch mit seinem Zweckoptimismus weckt der Bundesrat Erwartungen, die kaum erfüllbar sind», kommentiert das «St. Galler Tagblatt». Bern setzte zu stark auf das Prinzip Hoffnung.
«Der Bundesrat hat keinen Plan», befürchtet der Kommentator der «Berner Zeitung». «Nicht weil er komplett unfähig wäre, sondern weil es keinen geben kann. (...) Eingestehen will das der Bundesrat dem Volk noch nicht. Also wurstelt er sich durch, von einem Pflichttermin zur nächsten Alibiübung. (...) Es bleibt dabei: MEI oder Bilaterale - das Volk muss entscheiden.»
«Die Initiative, die das Volk im Februar 2014 hauchdünn akzeptiert hat, wird toter Buchstabe bleiben», prophezeit die «Nordwestschweiz». Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte «einseitige Schutzklausel» tauge nicht. «Die politisch und vor allem juristisch sauberste Lösung bestünde darin, möglichst bald das Volk entscheiden zu lassen. Personenfreizügigkeit top oder ein Flopp? Ein reinigendes Gewitter, das den aktuellen Murks beendet, wäre unserem Land zu gönnen.»
Steuern statt Kontingente
«Der Bundesrat setzt zur Senkung der Zuwanderung weiterhin auf das falsche Pferd», schreibt der Gastkommentator in der «Basler Zeitung». «Dieses Modell wird nicht funktionieren. (...) Die Lösung sind Zuwanderungsabgaben für Erwerbstätige und Nicht-Erwerbstätige, die von der hier verbrachten Zeit abhängen. (...) Abgaben sind EU-kompatibler als Kontingente.»
«Die einseitige Schutzklausel ist für den Bundesrat nur ein Mittel, um das Gesicht zu wahren und so zu tun, als wolle er die dreijährige Frist zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels einhalten. Insgeheim aber dürfte unsere Regierung darauf hoffen, dass sie im Parlament einen raschen Tod stirbt, am besten schon in der vorberatenden Kommission», lautet der Kommentar auf dem Newsportal watson.
«Gemäss heutigem Stand hat der Bundesrat also die Wahl, entweder die Bilateralen zu riskieren oder den Volkswillen zu missachten. Leider drückt er sich davor, diese Botschaft in dieser Klarheit zu vermitteln», kommentiert die «Neue Luzerner Zeitung».
«Bruch mit der EU»
Es wäre unfair dem Bundesrat vorzuhalten, er habe nicht versucht eine Lösung mit der EU zu finden. Es sei noch nicht alles verloren, schreibt der Kommentator der Westschweizer Zeitungen «24 Heures» und «Tribune de Genève». Er empfiehlt, «dem Volk zu sagen, dass es sich getäuscht habe. (...) Aber dazu bracht es ein wenig Mut. Diesen hat die Regierung nicht und verrennt sich in einem Plan B aus dem wieder herauszukommen immer schwieriger werden dürfte. Muss man wirklich den Bruch mit der EU abwarten, um den Schweizern die Wahrheit zu sagen?»
Die Zeitung «Le Temps» sieht den Bundesrat mit leeren Händen dastehen. Die einseitige Schutzklausel sei «bloss eine Nebelpetarde, die es ermöglichen soll, bis zum 23. Juni abzuwarten. Heute ist nur eines gewiss: Es wird früher oder später eine neue Abstimmung geben über das leidige Dossier».
(bg/sda)

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