Ladenöffnungszeiten: Überall ein bisschen anders

publiziert: Dienstag, 25. Okt 2005 / 09:48 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 25. Okt 2005 / 10:04 Uhr

Bern - Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ist in der Schweiz immer wieder ein Thema. Am 27.11. wird darüber abgestimmt.

Im Bahnhof Bern kann man im Einkaufszentrum RailCity auch an Sonn- und Feiertagen shoppen.
Im Bahnhof Bern kann man im Einkaufszentrum RailCity auch an Sonn- und Feiertagen shoppen.
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In den meisten Kantonen gelten bereits heute Ausnahmen. Doch wie die lokalen Regelungen auch sind: Das eidgenössische Arbeitsgesetz muss eingehalten werden.

Neben Geschäften in Bahnhöfen und Flughäfen profitieren heute in vielen Kantonen etwa Familienbetriebe, Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Blumen- und Milchläden oder Verkaufsstellen auf Bauernhöfen von Sonderbestimmungen. Ausnahmen werden insbesondere auch in Tourismus- und Grenzregionen gewährt.

Kantone ohne Ladenschlussgesetz

Seit längerem oder seit kurzem ohne Ladenschlussgesetz fahren die Kantone Basel-Landschaft, Aargau, die beiden Appenzell (nur Ruhetagsgesetz), Glarus, Nidwalden, Obwalden und Schwyz. In Schwyz reglen die Geschäftsinhaber die Ladenöffnungszeiten unter sich. In Zürich sind im Rahmen des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes ebenfalls keine Ladenschlusszeiten mehr vorgeschrieben.

Im Kanton Bern empfahl die Regierung dieser Tage in Beantwortung zweier parlamentarischer Vorstösse ebenfalls die Aufhebung der Ladenschlussbestimmungen. Entsprechende Lockerungen stehen zudem etwa in Luzern und Solothurn zur Debatte.

Spielraum wird selten ausgenützt

Häufig werden die gesetzlich erlaubten Öffnungszeiten ohnehin nicht voll ausgenützt. Auch wenn sie eigentlich länger öffnen dürften - in den meisten Kantonen und Gemeinden haben die normalen Geschäfte werktags bis 18.30 oder 19 Uhr geöffnet, in Basel neuerdings Ende Woche bis 20 Uhr, in Genf teils bis 19.30 Uhr.

Samstags schliessen die meisten Läden zwischen 16 oder 17 Uhr, vereinzelt um 18 Uhr wie etwa in Basel und Genf. In zahlreichen Kantonen und Gemeinden können die Konsumenten ihre Einkäufe zudem ein- oder zweimal pro Woche auf den Abendverkauf verlegen, der mehrheitlich bis 21 Uhr dauert.

Sonntagsverkauf in der Adventszeit

An den Sonntagen sind die meisten Geschäfte geschlossen. Viele Kantone erlauben jedoch ein- oder zweimal pro Jahr - meist in der Adventszeit - den Sonntagsverkauf. Es gibt aber auch Kantone, die, wie der Aargau, Thurgau oder Glarus, die an drei oder sogar an vier Sonntagen pro Jahr geöffnet haben.

(fest/sda)

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