Längere Verjährungsfristen bei Bauspätschäden

publiziert: Freitag, 12. Okt 2007 / 19:17 Uhr

Bern - Opfer von schädlichen Bausubstanzen wie Asbest oder anderen später eintreffenden Bauschäden sollen mehr Zeit für Schadenersatzforderungen erhalten. Die Rechtskommission des Nationalrats ist für eine Verlängerung der Verjährungsfristen.

Asbest ist krebserregend.
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Die Kommission hat sich mit der Vorprüfung von zwei parlamentarischen Initiativen befasst, die eine Revision des Haftpflichtrechts im Obligationenrecht verlangen, wie sie mitteilte.

Die Kommission möchte sicherstellen, dass auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche gegeben sind. Bei gesundheitlichen Schäden steht eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf bis zu 50 Jahre zur Diskussion.

Mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, mit einer Revision des Haftpflichtrechts die Verjährungsfristen derart zu verlängern, dass auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche gegeben sind.

Die Frage der Verjährungsfrist möchte die Kommission auch im Zusammenhang mit der Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» und dem vom Bundesrat beantragten indirekten Gegenentwurf behandeln.

(smw/sda)

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