Lagerung von Waffen in Zeughäusern nicht umstritten

publiziert: Donnerstag, 23. Jul 2009 / 08:20 Uhr

Bern - Die freiwillige Lagerung von Armeewaffen in Zeughäusern ausserhalb der Dienstzeit wird kaum bestritten. Viele Kantone stimmen dem Entwurf des VBS zur Änderung von entsprechenden Verordnungen im Rahmen einer Anhörung zu.

Die freiwillige Abgabe ist unumstritten. (Symbolbild)
Die freiwillige Abgabe ist unumstritten. (Symbolbild)
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Das Verteidigungsdepartement schlägt vor, dass Armeeangehörige ihre Waffen ausserhalb der Dienstzeit ohne Angabe von Gründen und kostenlos bei kantonalen Stellen deponieren können.

Der Kanton Genf, der diese Möglichkeit 2008 in eigener Regie eingeführt hatte, zeigt sich in der Anhörungsantwort erfreut darüber, dass der Bund nun sein Modell übernehmen will.

Auch in anderen Schweizer Kantonen stösst der Vorschlag des VBS auf Zustimmung. Umstritten ist einzig, wer die Kosten trägt. Der Kanton Neuenburg schlägt vor, dass der Bund dafür aufkommt. Diese Meinung wird auch von anderen Kantonsregierungen geteilt.

Die Zürcher Regierung will, dass die revidierten Verordnungen schon am 1. Oktober 2009 statt erst am 1. Januar 2010 in Kraft treten, um tragische Ereignisse wie «Zürich-Höngg» möglichst zu vermeiden.

Verpflichtung zur Abgabe gefordert

Auch ein zweiter Vorschlag des VBS, der die Früherkennung von möglicherweise gefährlichen Armeewaffenbesitzern betrifft, kommt bei den Kantonen an. Es wird begrüsst, dass das Kreiskommando bei entsprechenden Anzeichen oder Hinweisen die Abnahme der persönlichen Waffe anordnen kann.

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und die SP Schweiz dagegen möchten, dass der Bund noch weitergeht. Ihr Anliegen haben sie bereits früher zusammen mit vielen anderen Parteien und Organisationen in der Volksinitiative «für den Schutz vor Waffengewalt» formuliert.

Die Waffenschutzinitiative verlangt, dass die Militärwaffe aus dem Haushalt verbannt und im Zeughaus verwahrt wird. Der Waffenbesitz soll nur noch mit einem Bedürfnis- und Fähigkeitsausweis möglich sein, und alle Schusswaffen sollen in einem zentralen Register erfasst werden.

(bert/sda)

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