Bundesrat setzt auf Integration

Landessprache Pflicht für Aufenthaltbewilligungen

publiziert: Freitag, 8. Mrz 2013 / 17:46 Uhr / aktualisiert: Freitag, 8. Mrz 2013 / 18:47 Uhr
Die Achtung der Werte der Bundesverfassung gehören zu den zentralen Integrationsmerkmalen.
Die Achtung der Werte der Bundesverfassung gehören zu den zentralen Integrationsmerkmalen.

Bern - Ausländerinnen und Ausländer sollen eine Aufenthaltsbewilligung nur noch erhalten, wenn sie integriert sind. Dazu hat der Bundesrat die Aufgaben von Bund und Kantonen bei der Integration im Ausländergesetz klarer definiert.

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Aufenthaltsbewilligung nur noch bei Integration gilt auch für Ehegattinnen und -gatten von Schweizer Staatsangehörigen und Niedergelassenen sowie Personen von ausserhalb es EU-/Efta-Raums, wie die Landesregierung am Freitag zu ihrer Botschaft mitteilte.

Rechtsanspruch auf Niederlassungsbewilligung

Nach geltendem Recht gibt es nach zehn Jahren Aufenthalt eine Niederlassungsbewilligung, allerdings ohne Rechtsanspruch. Neu entsteht nach dieser Frist ein Rechtsanspruch - aber nur, wenn die Ausländer integriert sind.

Gelingt die Integration besonders gut, ist eine Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren möglich. Eine zunächst vorgesehene jährliche Überprüfung entfällt, da der administrative Aufwand zu gross würde.

Wie Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien ausführte, ist die Integration von Ausländerinnen und Ausländern «eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft des Landes». Diese Investition sei in den letzten Jahren vernachlässigt worden.

Für die Integration legt das neue Gesetz gemäss Sommaruga klare Kriterien fest: Die Achtung der Werte der Verfassung wie Religionsfreiheit und Gleichheit von Mann und Frau, die Achtung vor den Gesetzen, der Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an der Bildung und das Beherrschen einer Landessprache.

Unter die Achtung vor den Gesetzen fällt gemäss Sommaruga auch das Fehlen eines Strafregistereintrags wegen eines schwereren Delikts. Beim Beherrschen der Landessprache sollen nicht abstrakte Inhalte als Richtschnur dienen, sondern die Bewältigung alltäglicher Situationen. Bildungsfernere Kreise sollten schliesslich nicht ausgeschlossen sein, sagte Sommaruga.

Angehörige von Personen aus Staaten ausserhalb des EU/Efta-Raums, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen wollen, müssen die Landessprache am Wohnort entweder beherrschen oder zur Teilnahme an einem Sprachkurs bereit sein.

Integrationsvereinbarungen im Zweifelsfall

Obligatorische Integrationsvereinbarungen verlangt der Gesetzesentwurf nicht zwingend. Vereinbarungen sollen aber bei sich abzeichnenden Defiziten abgeschlossen werden. Wird die Vereinbarung nicht eingehalten, droht der Entzug der Aufenthaltsbewilligung.

Damit die Integrationvereinbarungen auch überprüft werden können, will der Bundesrat die Meldepflicht der Behörden an die Migrationsämter ausbauen. Alle Behörden sind grundsätzlich zu Meldungen angehalten. So soll häusliche Gewalt oder die Gefährdungsmeldung für ein Kind durch eine Jugendbehörde auch den Ausländerbehörden zu Ohren kommen.

Keine Einbahnstrasse

Wie Sommaruga unterstrich, ist die Integration keine nur von den Zugewanderten zu benutzende Einbahnstrasse. Auch das Verständnis der Einheimischen sei gefragt, da die Integration primär in Beruf, Ausbildung und im Quartier erfolgt. Integration bedeute indessen keineswegs die Aufgabe der eigenen Kultur oder Lebensweise, sagte die Bundesrätin.

Weitere Punkte der Revision des Ausländergesetzes betreffen die Sorgfaltspflicht der Fluggesellschaften und die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen.

Dabei werden die Sanktionsmöglichkeiten gegen Fluglinien, welche Ausländer von ausserhalb des Schengen-Raums ohne die erforderlichen Papiere in die Schweiz bringen, verschärft. Dazu wird die Beweislast verlagert. Die Behörden müssen nur noch nachweisen, dass ein Passagier nicht die notwendigen Dokumente besass.

Das revidierte Ausländergesetz wird auch neu benannt. Künftig heisst es «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration». Neben dem Ausländergesetz enthält die Integrationsvorlage Anpassungen im Berufsbildungs-, Arbeitslosen-, Invalidenversicherungs- und Raumplanungsgesetz.

Neben dem revidierten Ausländergesetz möchte der Bundesrat auch die Bedingungen für die Einbürgerungen vereinheitlichen. Dazu hielt er in seinem Vorschlag ähnliche Kriterien wie im nun vorliegenden Ausländergesetz fest. Die Nationalratskommission verschärfte sie aber. Die Vorlage kommt am Mittwoch vor die grosse Kammer.

(bert/sda)

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