300 Anleger erleichtert

Langjährige Freiheitsstrafe für Millionenbetrüger

publiziert: Mittwoch, 26. Aug 2015 / 15:09 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 26. Aug 2015 / 16:13 Uhr
Ein erstes Urteil in einem der grössten Betrugsprozesse in der Geschichte der St. Galler Justiz ist gefällt. (Symbolbild)
Ein erstes Urteil in einem der grössten Betrugsprozesse in der Geschichte der St. Galler Justiz ist gefällt. (Symbolbild)

St. Gallen - Ein Schweizer hat 300 Anleger aus der Seglerszene am Bodensee um über 30 Millionen Franken erleichtert. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Millionenbetrüger zu einer langjährigen Freiheitsstrafe.

Ein erstes Urteil in einem der grössten Betrugsprozesse in der Geschichte der St. Galler Justiz ist gefällt. Der 53-jährige Schweizer, der Anfang Juli vor dem Kreisgericht St. Gallen stand, wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschung und weitere Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, akzeptiert der teilweise geständige Hauptangeklagte das Urteil nicht. Sein Verteidiger hatte eine teilbedingte Strafe von höchstens drei Jahren gefordert. Auch die beiden Mitangeklagten - die 16 Jahre ältere Exfreundin des 53-Jährigen und sein ehemaliger Buchalter - ziehen den Fall vor St. Galler Kantonsgericht weiter.

Der Anlagebetrug in grossem Stil begann vor 14 Jahren. Der Hauptangeklagte, der bereits in den 1990-er Jahren eine Brokerfirma in den Sand gesetzt hatte, war damals arbeitslos. Mit Hilfe des Geldes seiner damaligen Freundin gründete der gelernte Matrose mit Weiterbildung zum Kaufmann eine Aktiengesellschaft namens E-Brokerline.

Schneeballartiges Betrugssystem

Mit dieser Firma zog der Angeklagte in den Jahren 2001 bis 2009 ein schneeballartiges Betrugssystem auf und betrog 331 Frauen und Männer um über 30 Millionen Franken. Seine Opfer rekrutierte der selbsternannte Broker in der Seglerszene am Bodensee, in die er dank seiner Lebenspartnerin aufgenommen wurde.

Der Angeklagte ging laut Anklage geschickt vor. Vielen Anlegern schüttete er zuerst Gewinne aus, obwohl die spekulativen Börsengeschäfte nur Verluste einbrachten. Das Geld dafür kam von neuen Kunden, die dem Geschäftsführer der Brokerfirma zum Teil mehrere hunderttausend Franken anvertrauten.

«Massenhaft Geld auf Tisch geschüttet»

Laut dem Angeklagten machten es ihm die Anleger leicht. «Die Leute haben mir ihr Geld haufenweise auf den Tisch geschüttet, ohne zu prüfen, ob meine Firma seriös ist.» Der mitangeklagte Treuhänder, ein heute 64-jähriger Buchhalter aus dem Kanton St. Gallen, sagte vor Gericht, einmal habe ein Kunde aus Österreich ihnen einen Plastiksack mit 500'000 Euro übergeben.

Statt die Kundengelder an der Börse arbeiten zu lassen, soll der Hauptangeklagte das meiste Geld verwendet haben, um Schulden zurückzuzahlen und seinen aufwendigen Lebensstil zu finanzieren. «Er und seine Lebenspartnerin kauften teure Autos, eine Segeljacht und mehrere Eigentumswohnungen», sagte der Staatsanwalt an der Verhandlung.

Geprellte erhalten kaum Geld

Die Jacht und zwei Wohnungen wurden beschlagnahmt und werden auf Geheiss des Gerichts verkauft. Der Erlös fliesst an die 126 Anleger, die sich an einer Sammelklage gegen die drei Angeklagten beteiligt hatten.

Was über diesen Verkaufserlös hinausgeht, können die Geprellten wahrscheinlich vergessen. Zwar akzeptierte der Hauptangeklagte die Forderungen der Kläger von gut 13 Millionen Euro. Er wurde vom Gericht verpflichtet, diesen Betrag zurückzuzahlen. Wie der Angeklagte an der Verhandlung sagte, lebt er heute in Polen, verdient als Selbständiger rund 2000 Franken und muss mit dem Lohn Frau und zwei Kinder versorgen.

Bedingte Geldstrafen

Ob die beiden Mitangeklagten sich an der Rückzahlung der Forderungen der geprellten Anleger beteiligen müssen, liess das Gericht offen. Die Anleger müssen das Geld auf dem Zivilweg einfordern.

Die 69-jährige Ex-Freundin des Hauptangeklagten, die Verwaltungsratspräsidentin der Betrügerfirma war, wurde wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Den ehemaligen Treuhänder und Revisor der Firma hat das Gericht wegen Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 350 Franken verurteilt.

(cam/sda)

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