Laufener Fasnachtszeitung verletzte Antirassismus-Gesetz

publiziert: Dienstag, 30. Sep 2003 / 18:07 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 30. Sep 2003 / 18:39 Uhr

Laufen - Die Fasnachtszeitung Soso aus dem basellandschaftlichen Laufen hat im vergangenen Jahr die Antirassismus-Strafnorm verletzt. Das Baselbieter Strafgericht hat Bussen gegen zwei Herausgeber bestätigt.

Das Fasnachts-Inserat setze die Asylsuchenden als Gruppe pauschal herab und verletze somit die Menschenwürde.
Das Fasnachts-Inserat setze die Asylsuchenden als Gruppe pauschal herab und verletze somit die Menschenwürde.
Ein fingierter Inseratetext im Fasnachtsblatt, das privat herausgegeben wird, bezog sich auf das neue Durchgangszentrum für Asylbewerber. Über dessen afrikanische Bewohner war da zu lesen, sie kämen aus einem Gebüsch oder aus dem Dschungel, sie wüssten nicht, wie alt sie seien. Zudem würden sie stehlen.

Der Fall sei als relativ kleine Entgleisung im Rahmen der Fasnacht zu werten, bestätigte Gerichtspräsident Daniel Seiler auf Anfrage Medienberichte. Das Fasnachts-Inserat setze die Asylsuchenden als Gruppe pauschal herab und verletze somit die Menschenwürde.

Mit je 400 Franken gebüsst wurden Max Wey, Leiter der öffentlichen Sicherheitsabteilung der Einwohnergemeinde Laufen, und Hansjörg Gygi, Herausgeber des Laufner Info-Blattes. Das Strafgericht hat damit das als milde bezeichnete Strafmass des Statthalteramts Laufen bestätigt.

(bert/sda)

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