Lawinendrama ohne strafrechtliche Folgen

publiziert: Montag, 21. Nov 2005 / 16:13 Uhr

Savognin - Das Lawinenunglück mit zwei toten Jugendlichen vor rund drei Jahren abseits der Pisten im Skigebiet von Savognin bleibt ohne strafrechtliche Folgen.

Ein Jahr nach dem Unglück empfahl der Dachverband Seilbahnen Schweiz, keine «Freeride-Zonen» mehr auszuscheiden.
Ein Jahr nach dem Unglück empfahl der Dachverband Seilbahnen Schweiz, keine «Freeride-Zonen» mehr auszuscheiden.
Die Bergbahnen haben ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt. Die entsprechende Strafuntersuchung ist eingestellt worden. Niemandem habe ein strafrechtlich relevantes Verhalten zur Last gelegt werden können, teilte die Staatsanwaltschaft Graubünden mit. Beim tragischen Unfall am 29. Dezember 2002 war eine 15-jährige Sekundarschülerin nur noch tot geborgen worden.

Ein weiterer 15-jähriger Snowboarder starb fünf Tage später im Kantonsspital Chur an den Verletzungen. Fünf einheimische Snowboarder waren abseits der markierten Pisten auf der Abfahrt von Crest´Ota nach Radons unterwegs und fuhren in einen Steilhang, wo sie eine Lawine auslösten. Drei Sekundarschüler konnten sich selber aus den Schneemassen befreien.

Die Savognin Bergbahnen trifft laut der Staatsanwaltschaft kein Verschulden am Lawinendrama. Die Verantwortlichen hatten an der Tal- und Bergstation mit Warnleuchten, einer Warntafel und dem aktuellen Lawinenbulletin am so genannten «Freeride-Checkpoint» mehrfach auf die erhebliche Lawinengefahr im Gebiet aufmerksam gemacht.

Keine «Freeride-Zonen» mehr

Der Unfall hatte schweizweit für Aufsehen gesorgt, da er sich laut Bergbahn-Direktor Leo Jeker am Rande einer bezeichneten «Freeride-Zone» ereignete und sich die Frage der Verantwortung stellte. Über ein Jahr nach dem Unglück empfahl der Dachverband Seilbahnen Schweiz, keine «Freeride-Zonen» mehr auszuscheiden.

Die Gefahr von Missverständnissen beim Tiefschnee-Fahren wurde als zu gross erachtet. Skifahrer oder Snowboarder könnten glauben, es handle sich bei diesen Zonen um gesicherte Pisten. Tatsächlich gehören sie laut Staatsanwaltschaft zum «freien Gelände» und unterstehen nicht der Pisten-Sicherungspflicht.

(smw/sda)

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