Der Todesschütze wandert ins Zuchthaus

Lebenslänglich für Dulliker Maskenmörder

publiziert: Montag, 12. Nov 2001 / 20:02 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 13. Nov 2001 / 08:23 Uhr

Solothurn - Der Todesschütze der Bluttat von Dulliken SO muss wegen mehrfachem Mord und Raubversuch lebenslänglich ins Zuchthaus. Sein Komplize wird in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen. Die Geliebte erhält eine bedingte Gefängnisstrafe von viereinhalb Monaten.

Das Kriminalgericht Solothurn folgte mit dem Urteil weitgehend den Anträgen des Staatsanwalts. Alle Verurteilten müssen sich langen Psychotherapien unterziehen. Das vierte Mitglied, ein zur Tatzeit 15-jähriges Mädchen, muss sich vor dem Jugendgericht verantworten.

Weder der Haupttäter noch sein Komplize hätten anfangs ihre Waffen abfeuern wollen, sagte Gerichtsreferent Hans-Peter Marti. Im Handgemenge aber habe der Haupttäter die Nerven verloren; darauf habe er gezielt und weitgehend unbedrängt geschossen.

Das beweise die Tatsache, dass alle abgegebenen Schüsse Menschen am Oberkörper trafen oder streiften. Dabei habe er sich nicht nur den Fluchtweg freigeschossen, sondern skrupellos auch auf völlig Unbeteiligte gezielt. Nur zufällig habe es statt zwei nicht sechs Tote gegeben.

Auch das Verschulden des Komplizen wiege schwer, befand das Gericht. Er habe das Restaurant als Zielobjekt ausgesucht, habe die Rollenverteilung beim Überfall bestimmt und stets gewusst, dass Schusswaffen im Spiel sein würden. Zu seinen Gunsten spreche, dass er den Finger nie am Abzug hatte und nach dem ersten Schuss aus dem Restaurant floh.

Die 26-jährige Geliebte des Haupttäters habe sich schuldig gemacht, indem sie die Räuber an den Tatort chauffierte und das Innere des Restaurants auskundschaftete. Immerhin habe sie sich stets heftig gegen Schusswaffengebrauch gewehrt.

(kil/sda)

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