Lehrer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen

publiziert: Freitag, 29. Aug 2008 / 10:50 Uhr / aktualisiert: Freitag, 29. Aug 2008 / 20:16 Uhr

Interlaken - Im Prozess gegen drei Lehrer einer Meiringer Privatschule, die der fahrlässigen Tötung einer Schülerin beschuldigt werden, hat sich einer der drei für schuldig erklärt. Sein Anwalt beantragte eine milde Bestrafung.

Eine Schülerin ist durch die Lawine gestorben. (Archivbild)
Eine Schülerin ist durch die Lawine gestorben. (Archivbild)
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Der 52-jährige Lehrer habe gewusst, dass er den Hang nicht befahren durfte, urteilte Richter Roland Hostettler. Der Lehrer habe somit seine Sorgfaltspflicht verletzt. Der Richter verhängte gegen den Mann, der selber von der Lawine verschüttet wurde, eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 40 Franken, also von total 1800 Franken.

Zwei weitere angeschuldigte Lehrer sprach Hostettler vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung der Aargauer Schülerin frei. Sie hatten am 14. März 2006 entschieden, dass trotz der Lawinengefahr der Skitag der Meiringer Privatschule stattfinden könne und dass zwei «Off-Piste-Gruppen» gebildet würden.

Sie seien davon ausgegangen, dass der fragliche Lehrer einen solchen Hang nicht befahre und hätten auch davon ausgehen dürfen, so Richter Hostettler.

Der Lehrer war mit eine Gruppe von sechs Schülerinnen und Schüler der Meiringer Privatschule in einen 30 bis 40 Grad steilen Nordhang ausserhalb der markierten Pisten gefahren.

Es herrschte erhebliche Lawinengefahr. Die Gruppe löste eine Lawine aus, welche den Lehrer und zwei Schülerinnen verschüttete. Eine der Schülerinnen wurde rasch praktisch unverletzt geborgen, die zweite - eine 15-Jährige aus dem Kanton Aargau - starb noch am gleichen Tag im Spital.

(smw/sda)

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