Lehrerköpfe auf Pornobilder montiert

publiziert: Donnerstag, 20. Jul 2006 / 12:12 Uhr / aktualisiert: Freitag, 21. Jul 2006 / 07:07 Uhr

St. Gallen - Ein St. Galler Schüler ist zu Unrecht definitiv von der Schule ausgeschlossen worden, nachdem er Pornobilder mit Lehrerköpfen versehen und ins schulinterne Informatiknetz gestellt hat.

Laut Gericht war ein Auschluss als die ultima ratio nicht notwendig.
Laut Gericht war ein Auschluss als die ultima ratio nicht notwendig.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern gutgeheissen. Im August 2004 wurden im Intranet der Realschule Bilder von nackten Personen in teilweise pornografischen Stellungen entdeckt, die mit den Köpfen von acht Lehrkräften versehen worden waren. Als Urheber der meisten Bilder wurde ein Schüler ermittelt, der zuvor von der Sekundar- in die Realschule rückversetzt worden war.

Der Oberstufenschulrat reagierte massiv und schloss den Schüler definitiv von der Schule aus. Eine Kopie des Beschlusses wurde der Vormundschaftsbehörde zugestellt. Rekurse der Eltern wurden von der Regionalen Schulaufsicht Wil und vom St. Galler Erziehungsrat abgewiesen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun gutgeheissen.

Einmaliger Fehltritt

Laut den Lausanner Richtern vermag die Verfehlung des Schülers den definitiven Schulausschluss nicht zu rechtfertigen. Sein Verhalten sei wohl gravierend und geeignet gewesen, die betroffenen Lehrer in ihren Persönlichkeitsrechten schwer zu verletzen.

Es habe sich jedoch um einen einmaligen derartigen Fehltritt gehandelt. Zwar sei es schon zu Provokationen und Konflikten mit Lehrern gekommen. Es sei aber nicht so, dass er bisher wegen schweren Störungen des Schulbetriebs erfolglos bestraft worden und seine Entfernung nun als ultima ratio notwendig gewesen wäre.

(ht/sda)

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