Linke kritisiert Pläne zu Sozialhilfe

publiziert: Mittwoch, 1. Sep 2004 / 07:32 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 1. Sep 2004 / 07:57 Uhr

Bern - Die Linke hat am Entwurf zur Revision der SKOS-Richtlinien wenig Freude. Sie kritisiert insbesondere die Senkung des existenzssichernden Grundbedarfs. Zufrieden sind dagegen die Kantone, welche die Richtlinien schliesslich umsetzen müssen.

Wer sich aktiv um berufliche und soziale Integration bemüht, bekommt Geld.
Wer sich aktiv um berufliche und soziale Integration bemüht, bekommt Geld.
Mit finanziellen Anreizen will die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unterstützungsbedürftige Personen ermuntern, sich beruflich und sozial zu integrieren: Herzstück des Entwurfs ist eine Integrationszulage zwischen 100 und 300 Franken. Diese soll erhalten, wer sich aktiv um berufliche und soziale Integration bemüht.

Diese Zulage tritt an Stelle der bisher voraussetzungslos ausgerichteten Integrationszulage (Grundbedarf 2). Parallel dazu wird der existenzsichernde Grundbedarf (Grundbedarf 1) um 70 auf 960 Franken gekürzt. Ein Einkommensfreibetrag von 300 bis 600 Franken soll zudem die Erwerbstätigkeit von Sozialhilfebezügern honorieren.

Kritik von Links

Von Links werden die Massnahmen heftig attackiert: SP, Grüne und die Gewerkschaft vpod lehnen etwa die Senkung des Grundbedarfs 1 und die Streichung des Grundbedarfs 2 ab, weil sie einen Leistungsabbau befürchten. Zudem fordern sie minimale Integrationsbeiträge von 200 Franken.

Zufrieden mit dem Revisionsentwurf sind dagegen die bürgerlichen Parteien. FDP und CVP liessen verlauten, sie unterstützten grundsätzlich ein Anreizsystem, das Bemühung um berufliche und soziale Integration honoriere.

Die SVP regte in ihrer Vernehmlassungsantwort eine Senkung des existenzsichernden Grundbedarfs unter 960 und eine Senkung des Einkommensfreibetrags auf 200 Franken an.

Keine Kritik von Kantonen

Kaum Kritik an der Vorlage kommt von den Kantonen. In ihrer Vernehmlassungsantwort dämpft die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren jedoch die Erwartungen an Integrationsangebote: Solche könnten nicht überall rasch und in genügender Anzahl zur Verfügung gestellt werden.

Die SKOS-Richtlinien dienen Sozialbehörden und Gerichten zur Festlegung des Existenzminimums. Die Teilrevision wird vom Vorstand der SKOS verabschiedet, in der unter anderem die Kantone und private Sozialhilfeorganisationen vertreten sind.

(fest/sda)

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