Schweizer Datenschützer sehen grosse Probleme

Lockerung des Verbots von Telefonaufzeichnungen

publiziert: Freitag, 30. Jun 2000 / 15:04 Uhr

Zürich - Die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (DSB+CPD.CH) erachtet die vorgesehene Lockerung des Verbotes von Telefonaufzeichnungen als sehr problematisch.

Wie die DSB+CPD.CH in ihrer am Freitag veröffentlichten Vernehmlassungsantwort festhalten, müsste ein Gesprächsteilnehmer nicht nur darüber informiert werden, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, sondern auch, zu welchem Zweck dies geschieht und wie die Aufzeichnung verwendet wird.
Als «unverhältnismässig und unpraktikabel» lehnen die Datenschützer weiter die Bestimmung ab, wonach eingehende Gespräche aufgrund eines Eintrags in den Teilnehmerverzeichnissen aufgezeichnet werden dürfen. Diese Möglichkeit öffne dem Missbrauch Tür und Tor.
Der DSB+CPD.CH sieht hier vor allem zwei Probleme: Ein Nachschauen im Telefonverzeichnis dränge sich oft gar nicht auf - etwa wenn eine Nummer via Werbung bekannt sei. Und Personen, die ein gedrucktes statt ein elektronisches Verzeichnis benutzten, seien von der Kenntnisnahme der Aufzeichnung faktisch ausgeschlossen.
Seit Anfang 1998 sind Telefonaufzeichnungen auf Antrag strafbar, wenn sie ohne ausdrückliche Einwilligung des Gesprächsparters erfolgen. Ausnahmen sind einzig für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste vorgesehen. Gemäss vorgesehener Änderung des Strafgesetzbuches würde es neu genügen, den Gesprächsteilnehmer über die Aufnahme zu informieren.

(sda)

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