Das Signalement Hariris sei sowohl in der Schweiz als auch im Ausland verteilt worden, heisst es in einem Communiqué des Genfer Justizdepartements. Hariri sass im Waadtland wegen einer Flugzeugentführung und der Tötung eines Passagiers in Genf ein.
Die bedingte Freilassung Hariris wäre für 2004 vorgesehen gewesen. Nach Ansicht der Genfer Behörden, die mit dem Strafvollzug beauftragt sind, wäre es möglich gewesen, die Haftbedingungen kontinuierlich zu erleichtern.
Hariri sei seit April in den Genuss von Hafturlauben gekommen, sagte Constantin Franziskakis, Direktor der Genfer Strafvollzugsbehörden, auf Anfrage. Nichts im Verhalten des Luftpiraten habe darauf schliessen lassen, dass er einen Fluchtversuch unternehmen könnte. Die bisherigen Hafturlaube seien jeweils "zufriedenstellend" verlaufen.
Hussein Hariri ist der in der Schweiz wohl bekannteste Luftpirat. Der 36-jährige Libanese hat bereits einen Fluchtversuch hinter sich. Am 23. Juli 1992 war er zusammen mit vier Mithäftlingen aus der Strafvollzugsanstalt Bochuz VD entwichen.
Schon 1990 hatte Hariri einen Fluchtversuch unternommen und zu diesem Zweck die Gitter seiner Zelle in Bochuz durchgesägt. Er konnte gefasst werden, als er sich der Mauer der Anstalt näherte. Nach diesem misslungenen Fluchtversuch legte er zweimal Feuer in seiner Zelle im Hochsicherheitstrakt.
Hariri, ein schiitischer Libanese, hatte 1987 ein Flugzeug der Air Afrique entführt, um die Freigabe palästinensischer Häftlinge zu erreichen. Dabei trug der Luftpirat Sprengstoff auf sich. Die Maschine landete auf ihrer Odyssee in Genf-Cointrin. Bevor die Polizei Hariri überwältigen konnte, tötete dieser einen französischen Passagier.
Im selben Jahr wurde Hariri vom Bundesgericht zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. 1999, nach zwölf Jahren Haft, stellte er ein Begnadigungsgesuch. Er begründete dies mit einem Gesinnungswechsel. Die Vereinigte Bundesversammlung lehnte das Gesuch im Dezember desselben Jahres mit 131 zu 78 Stimmen ab.
(ba/sda)