Staatsanwalt will 18 Monate Haft auf Bewährung

«Luxleaks»-Prozess: Staatsbürgerliche Pflicht oder Geheimnisverrat?

publiziert: Dienstag, 10. Mai 2016 / 16:48 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 10. Mai 2016 / 17:16 Uhr
Das Gericht muss entscheiden: Staatsbürgerliche Pflicht oder Geheimnisverrat?
Das Gericht muss entscheiden: Staatsbürgerliche Pflicht oder Geheimnisverrat?

Bern - Im Prozess um die «Luxleaks»-Veröffentlichungen hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag für beide Informanten eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung gefordert. Für den angeklagten Journalisten forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe.

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Die Ex-Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten vor dem Bezirksgericht in Luxemburg eingeräumt, Dokumente über Steuerdeals für internationale Konzerne in Luxemburg an einen französischen Journalisten weitergegeben zu haben. Die für diesen Journalisten geforderte Geldstrafe bezifferte der Staatsanwalt nicht.

Die Ex-PwC-Mitarbeiter hätten sich des Diebstahls und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt David Lentz. Die Tatsache, dass die Informanten ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit vermuteten, bedeute nicht, dass die Entwendung und Weitergabe firmeneigener Dokumente unbestraft bleiben könne.

Die Verteidiger der Angeklagten hatten allesamt Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Einer der Anwälte appellierte an das Gericht, keinen «archaischen Rechtsvorstellungen» zu folgen, sondern die Angeklagten freizusprechen und zu loben. Schliesslich hätten die «Luxleaks»-Veröffentlichungen wesentlich zur Steuertransparenz in der EU und in Luxemburg beigetragen.

Einer der Informanten sagte im Prozess, ihm sei klar gewesen, dass er gegen die Geheimhaltungspflicht seines Arbeitgebers verstossen habe. Er habe jedoch die Steuerfestsetzungen während seiner Arbeit bei PwC immer stärker missbilligt. Mit der Weitergabe der Dokumente an Perrin habe er seine «staatsbürgerliche Pflicht» erfüllt: «Ich wollte eine Debatte über diese Steuerbescheide anstossen.»

Die mündliche Verhandlung soll am Mittwoch zu Ende gehen, das Urteil wird erst in mehreren Wochen erwartet, wie der Sprecher der luxemburgischen Justiz sagte.

Steuerzahlungen vermieden

Die weitergegebenen Dokumente enthüllen, wie Luxemburg den Grosskonzernen dabei half, Milliarden an Steuerzahlungen zu vermeiden. Der vor Gericht stehende Journalist berichtete im Mai 2012 als erster über die dubiosen Praktiken, ohne dass dies grosses Aufsehen erregte.

Erst die «Luxleaks»-Enthüllungen des internationalen Recherchenetzwerks ICIJ knapp zwei Jahre später sorgten europaweit für Wirbel. Das Recherchenetzwerk hatte Ende 2014 aufgedeckt, dass rund 340 Unternehmen mit Luxemburg für sie teils extrem vorteilhafte Steuerabsprachen getroffen hatten.

Diese erlaubten ihnen, ihre Steuern in dem Grossherzogtum auf teils ein Prozent zu drücken und damit in anderen Ländern Steuern zu sparen. Zu den Konzernen gehörten Apple, Ikea und Pepsi. Nach den Enthüllungen leitete die EU-Kommission Prüfverfahren zum Steuergebaren mehrerer Konzerne ein.

(fest/sda)

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