Luzern: Ausländer zusammengeschlagen - Zuchthaus

publiziert: Mittwoch, 16. Mrz 2005 / 10:04 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 16. Mrz 2005 / 10:28 Uhr

Luzern - Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei junge Schweizer, die aus Fremdenhass drei Ausländer malträtiert hatten, zu Zuchthausstrafen von 2 3/4 und 3 Jahren verurteilt. Das Urteil ist im Dispositiv veröffentlicht worden.

Die Täter hatten noch Glück: Sie wurden von der Anklage der vorsätzlichen Tötung freigesprochen.
Die Täter hatten noch Glück: Sie wurden von der Anklage der vorsätzlichen Tötung freigesprochen.
Das Gericht sprach die beiden Schläger, die bei der Tatausübung 18 und 20 Jahre alt gewesen waren, der mehrfachen einfachen und der schweren Körperverletzung für schuldig. Von der Anklage der versuchten vorsätzlichen Tötung wurden sie freigesprochen.

Die Täter waren 2002 im Raum Luzern aus Fremdenhass gegen drei ihnen unbekannte Ausländer vorgegangen. Auf ein gehbehindertes Opfer schlugen sie mit seinem Gehstock ein. Zudem traten sie mit Springerstiefel gegen den Kopf des Opfers. Dieses erlitt eine Schädelfraktur.

Der Verteidiger hatte eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten beantragt. Die Staatsanwältin forderte fünf Jahre Zuchthaus, weil solche Gewaltexzesse nicht geduldet werden könnten. Vor Gericht erklärten die Angeklagten, sie hätten keine Beziehung zur rechtsradikalen Szene mehr. Ihr Handeln bezeichneten sie als Dummheit.

(fest/sda)

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