Warnung vor nuklearem Wettrüsten

Marshallinseln klagen vor Haager Strafgerichtshof gegen Atommächte

publiziert: Montag, 7. Mrz 2016 / 19:28 Uhr / aktualisiert: Montag, 7. Mrz 2016 / 19:51 Uhr
Der kleine Pazifikstaat strengt vor dem UNO-Gericht einen Prozess gegen die Atommächte Grossbritannien, Indien und Pakistan an.
Der kleine Pazifikstaat strengt vor dem UNO-Gericht einen Prozess gegen die Atommächte Grossbritannien, Indien und Pakistan an.

Den Haag - Die Regierung der Marshallinseln hat bei einer Anhörung vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vor den verheerenden Folgen eines nuklearen Wettrüstens gewarnt. Durch Atombombentests in den 40er und 50er Jahren seien Inseln seines Landes zerstört worden.

«Andere sind für tausende Jahre unbewohnbar», sagte Regierungsvertreter Tony deBrum am Montag in Den Haag. Der kleine Pazifikstaat strengt vor dem UNO-Gericht einen Prozess gegen die Atommächte Grossbritannien, Indien und Pakistan an.

Die Marshallinseln werfen den drei Ländern vor, ihre Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung aus dem Atomwaffensperrvertrag nicht einzuhalten. Der IStGH prüft nun in den kommenden Tagen, ob es die Klagen gegen London, Neu Delhi und Islamabad weiter verfolgt.

DeBrum erinnerte bei der Anhörung in Den Haag unter anderem an die Explosion der US-Wasserstoffbombe «Castle Bravo» im Jahr 1954, die er damals als kleiner Junge aus 200 Kilometern Entfernung miterlebt habe. «Der ganze Himmel färbte sich blutrot», sagte deBrum.

Die Bombe hatte eine Sprengkraft von 15 Megatonnen - und damit die tausendfache Wirkung des Atombombenabwurfs auf Hiroshima im Zweiten Weltkrieg. «Viele starben, erlitten Missbildungen oder erkrankten an Krebs», erklärte deBrum.

Nach Angaben der Marshallinseln nahmen die USA zwischen 1946 und 1958 insgesamt 67 Atomwaffentests in dem Inselstaat vor. Teile des Bikini-Atolls, das zu den Marshallinseln gehört, sind bis heute unbewohnbar.

Ursprünglich wollten die Marshallinseln insgesamt neun Atommächte, unter ihnen die USA, vor den IStGH bringen. Doch das Gericht liess nur die Fälle gegen Grossbritannien, Indien und Pakistan zu. Da die US-Regierung dem UNO-Gericht nicht beigetreten ist, kann der IStGH gegen Washington nicht aktiv werden.

(fest/sda)

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