Massnahmenpaket zu IV-Revision in Konsultation

publiziert: Mittwoch, 17. Jun 2009 / 10:37 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 17. Jun 2009 / 14:49 Uhr

Bern - Noch bevor über die Zusatzfinanzierung der IV abgestimmt ist, treibt der Bundesrat die 6. IV-Revision voran. Bis Ende Oktober läuft die Vernehmlassung zu einem ersten Paket, das unter anderem die Überprüfung der laufenden Renten bringt.

IV-Bezüger werden auf Wiedereingliederung geprüft.
IV-Bezüger werden auf Wiedereingliederung geprüft.
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Die 6. IV-Revision soll nach dem Auslaufen der am 27. September dem Souverän unterbreiteten Zusatzfinanzierung 2018 das Restdefizit des Sozialwerks von gut 1 Milliarde Franken beseitigen. Rund 570 Millionen werden dabei mit dem ersten Massnahmenpaket gespart, das noch dieses Jahr den Räten zugeleitet wird und 2012 in Kraft treten soll.

Mit der Rentenüberprüfung will der Bundesrat das Potenzial zur Wiedereingliederung ausschöpfen. Bei somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgien und dergleichen besteht seit 2008 kein Rentenanspruch mehr. Das soll nun auch für laufende Renten gelten, wobei die Betroffenen gezielt betreut und Härtefälle berücksichtigt werden.

Begleitung, Betreuung und Schutzregelungen gibt es weiterhin auch bei den Eingliederungsbemühungen aufgrund der üblichen Rentenrevisionen. Bei einer erneuten Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit innert zweier Jahre kann die vorherige Rente zudem mit einem vereinfachten Verfahren wieder aktiviert werden.

Der Bundesrat geht davon aus, dass dank der Rentenüberprüfung zwischen 2012 und 2018 insgesamt 12 500 bzw. fünf Prozent der heute 250 000 (auf 100 Prozent umgerechneten) Renten aufgehoben werden können. Danach erwartet er noch 300 zusätzliche Eingliederungen pro Jahr. Der Spareffekt wird auf 230 Millionen Franken ab 2018 geschätzt.

Auch will der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass die IV Hilfsmittel kostengünstig selber beschaffen kann.

Ein Assistenzbeitrag schliesslich soll es Behinderten ermöglichen, selber Hilfspersonen zur Bewältigung des Alltags anzustellen und so statt im Heim in der eigenen Wohnung zu leben. Diese Massnahme ist für die IV kostenneutral, weil gleichzeitig bei der Hilfslosenentschädigung gespart wird. Zum Assistenzbudget läuft bereits ein Pilotversuch.

(fest/sda)

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