«Maulkorb-Urteils» gegen Kessler aufgehoben

publiziert: Montag, 25. Sep 2006 / 14:01 Uhr / aktualisiert: Montag, 25. Sep 2006 / 17:34 Uhr

Lausanne - Wenn es ums öffentliche Interesse der Patienten geht, darf die Schweizerische Patientenorganisation (SPO) an die Medien gelangen.

SPO-Präsidentin Margrit Kessler.
SPO-Präsidentin Margrit Kessler.
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Das Bundesgericht begründet die Aufhebung des «Maulkorb-Urteils» gegen die SPO-Präsidentin Margrit Kessler.

Das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen vom August 2005 hatten die Bundesrichter in Lausanne schon im Mai aufgehoben.

Nun folgt die Begründung: Die Auffassung der Vorinstanz, Margrit Kessler habe unverhältnismässig gehandelt, indem sie Journalisten einen Operationsplan zukommen liess, sei unbegründet.

Öffentliches Interesse

Das öffentliche Interesse an dem Fall sei anerkannt. Darum sei es unerheblich, ob die SPO-Präsidentin ihre Informationen Behörden oder Medienschaffenden hatte zukommen lassen. Es sei viel mehr so, wird begründet, dass die vom aufgegriffenen Thema betroffenen Privatpatienten sich unter den Adressaten der Medien fänden.

Kessler hatte 2001 ein ihr zugespieltes Operationsprogramm des St. Galler Chirurgie-Chefarzts Jochen Lange der Redaktion von «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens (SF) und einem freien Journalisten zukommen lassen. Demnach soll Lange 1999 an einem Tag in vier Operationssälen 14 Eingriffe an Privatpatienten durchgeführt haben.

Jahrelanger Rechtsstreit

Die SPO-Präsidentin hatte an diesem Programm ihre Zweifel. Sie informierte zuerst das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen und dann den Verein Leitender Spitalärzte der Schweiz (VLSS). Daran störte sich das Kantonsgericht nicht. Einzig mit dem Gang an die Medien habe Kessler Langes Persönlichkeit verletzt.

Das Bundesgericht ist anderer Ansicht. Es hiess Kesslers Berufung gut und hob das «Maulkorb-Urteil» gegen die SPO-Präsidentin auf. Es wies den Fall zur Neuregelung der Kosten und Entschädigungen ans Kantonsgericht zurück.

Der Prozess ist Teil eines seit Jahren dauernden Rechtsstreits zwischen der SPO-Präsidentin und dem Chefarzt. Lange wurde von allen Vorwürfen freigesprochen, die Strafverfahren gegen ihn wurden eingestellt. Beim Kantonsgericht St. Gallen hängig ist aber ein Berufungs-Strafprozess gegen Margrit Kessler.

(bert/sda)

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