Junger Schweizer verurteilt

Maximalstrafe für Prostituierten-Mord

publiziert: Freitag, 25. Nov 2011 / 09:51 Uhr / aktualisiert: Freitag, 25. Nov 2011 / 10:59 Uhr
Der Schweizer hatte 2008 eine Prostituierte getötet. (Symbolbild)
Der Schweizer hatte 2008 eine Prostituierte getötet. (Symbolbild)

Lenzburg AG - Ein heute 21-jähriger Schweizer, der als Minderjähriger 2008 in Aarau eine Prostituierte getötet hat, ist vom Jugendgericht Lenzburg AG wegen Mordes zur Maximalstrafe verurteilt worden. Das Jugendgericht wird zudem einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) beantragen.

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Das Jugendgericht sprach den Schweizer wegen Mordes, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung schuldig. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Der Prozess hatte am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Der Jugendliche habe «skrupellos, krass egoistisch und kaltblütig gehandelt». Dieses grosse Verschulden rechtfertige, die gemäss Jugendstrafgesetz vorgesehene Maximalfreiheitsstrafe von vier Jahren auszusprechen.

Das Jugendgericht ordnete zusätzlich eine geschlossene Unterbringung und eine weitere Behandlung der psychischen Störungen an. Mit der Maximalstrafe von vier Jahren ging das Jugendgericht über den Antrag der Anklage hinaus, die drei Jahre und 9 Monate gefordert hatte.

Prostituierte erdrosselt

Der Verurteilte gestand, am frühen Morgen des 10. Februar 2008 eine 40-jährige Prostituierte aus Deutschland in einem Erotiksalon beim Bahnhof Aarau erdrosselt zu haben. Er misshandelte die Frau brutal und vergewaltigte sie. Er war zur Tatzeit erst 17 Jahre alt.

Der Verurteilte hatte eine schwierige Kindheit und Jugend, wie das Gericht in der Begründung des Urteils feststellte. Ebenfalls leicht strafmindernd berücksichtigt worden sei sein Geständnis und die Tatsache, dass bei ihm gemäss Gutachten eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit vorliege.

Das Jugendgericht entschied auch über die Zivilforderungen. Der Verurteilte muss den Hinterbliebenen des Opfers eine Genugtuung von insgesamt 165'000 Franken bezahlen.

Täter kommt nicht auf freien Fuss

Der Schweizer befindet sich seit seiner Festnahme fünf Tage nach dem Mord in einer geschlossenen Institution. Die Massnahme und Jugendstrafe wird er im kommenden Jahr verbüsst haben. Gemäss Jugendstrafgesetz enden nämlich alle Massnahmen mit Vollendung des 22. Altersjahres.

Zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit wird das Jugendgericht in Absprache mit der Jugendanwaltschaft beim Bezirksamt Lenzburg die Anordnung eines Fürsorgerischen Freiheitsentzuges (FFE) beantragen. Mit anderen Worten: Der Verurteilte soll nach dem 22. Altersjahr nicht automatisch auf freien Fuss kommen.

(nat/sda)

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Menschen 'guten Willens'
Schlechte Menschen sind also das Problem der Menschheit? Und Sie gehören natürlich zu den "Gutmenschen" ( = Menschen guten Willens :-)

Die Bibel sagt glasklar: ALLE Menschen haben gesündigt und sind von Natur böse.

Vermutlich sind sie aber eine "ausserirdische Lebensabschnitts-Erdenbewohnerin" höheren Grades, die sich selbstverständlich keiner Sünde gegen Gott bewusst ist :-)

Der moralische Niedergang unserer Tage hat sehr wohl mit Endzeitstimmung zu tun.
Schlechte Menschen
gibt es seit es Menschen gibt. Hat sich nicht schon Sokrates (oder war es Platon?) über "die heutige Jugend" beschwert, die "faul und ungehorsam" waren?

Grund der Ungerechtigkeit ist die revidierte StPO. Das hat nix mit Endzeitstimmung zu tun.
Grund der Ungerechtigkeit...
Zitat zombie1969: "Die Verachtung von Straftatenopfer und ihren Angehörigen kennt offenbar keine Grenzen mehr."

...und Beschreibung des Endzeit-Menschen in der Bibel:

2.Timotheus 3,1-5: "Das aber sollst du wissen, daß in den letzten Tagen schlimme Zeiten eintreten werden. Denn die Menschen werden sich selbst lieben[1], geldgierig sein, prahlerisch, überheblich, Lästerer, den Eltern ungehorsam, undankbar, unheilig, lieblos, unversöhnlich, verleumderisch, unbeherrscht, gewalttätig, dem Guten feind, Verräter, leichtsinnig, aufgeblasen; sie lieben das Vergnügen mehr als Gott; dabei haben sie den äußeren Schein von Gottesfurcht[2], deren Kraft aber verleugnen sie. Von solchen wende dich ab!"

[1] od. eigensüchtig sein; gr. phil-autoi, »Liebhaber ihres eigenen Selbst«.
[2] od. eine äußere Form von Frömmigkeit / Gottseligkeit.
Krass!
Maximalstrafe von 4 Jahren Haft! Nochmals ein voller Faustschlag ins Gesicht der Angehörigen der lebenslang nachwirken wird. Die Verachtung von Straftatenopfer und ihren Angehörigen kennt offenbar keine Grenzen mehr.
.
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