McDonald´s-Gegner erhalten Schadensersatz

publiziert: Dienstag, 15. Feb 2005 / 13:21 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 15. Feb 2005 / 13:50 Uhr

Strassburg - Grossbritannien muss zwei Gegnern der US-Restaurantkette McDonald´s Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem veröffentlichten Grundsatzurteil.

Das Gericht  stellten eine Ungleichheit der Waffen zwischen den Parteien des Prozesses fest.
Das Gericht stellten eine Ungleichheit der Waffen zwischen den Parteien des Prozesses fest.
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London habe den Umweltschützern in einem jahrelangen Verleumdungsverfahren das Recht auf einen angemessenes Prozess vorenthalten und zudem ihr Recht auf freie Meiungsäusserung verletzt.

Die unter dem Spitznamen McLibel (McVerleumdung) bekannt gewordene Affäre wurde durch die sechseitige Broschüre What´s Wrong with McDonald´s? (sinngemäss: Was ist faul bei McDonald´s) ausgelöst, die Steel und Morris 1989 und 1990 verteilt hatten.

Vorwurf der Gegner: mangelnde Aufklärung

Die Mitglieder der kleinen Umweltgruppe London Greenpeace - die nicht zur internationalen Greenpeace-Bewegung zählte - hielten dem Fast-Food-Konzern darin unter anderem vor, er kläre nicht über den möglichen Zusammenhang zwischen fettigem Essen und Herz-Kreisklauf-Erkrankungen sowie Krebs auf.

McDonald´s hatte Privatdetektive angeheuert, um die Gruppe zu infiltrieren und die Urheber der Schrift vor Gericht bringen zu können. Bereits das erste Verfahren gegen Steel und Morris machte als längster Prozess der englischen Justiz Geschichte: Vom 28. Juni 1994 bis zum 13. Dezember 1996 gab es 313 Verhandlungstage, von denen ganze 40 Tage auf die Plädoyers entfielen.

Während McDonald´s mehrere Anwälte einschaltete, erhielten Steel und Morris keinen Rechtsbeistand. Schliesslich wurden sie am 19. Juni 1997 zu Schadensersatz in fünfstelliger Höhe verurteilt. 1999 bestätigte ein Berufungsgericht die Verurteilung.

Ungleichheit der Waffen

Die Europarichter stellten nun eine Ungleichheit der Waffen zwischen den Parteien des Prozesses fest und monierten, Steel und Morris hätten viel mehr Ängste und eine viel stärkere Beeinträchtigung ihres Privatlebens erdulden müssen als andere, anwaltlich vertretene Beklagte.

Die 39-jährige Aktivistin Helen Steel soll 20 000 Euro (31 000 Schweizer Franken) erhalten, ihr 50-jähriger Mitstreiter Dave Morris 15 000 Euro. Zudem soll der britische Staat Prozesskosten in Höhe von genau 47 311,17 Euro tragen.

(fest/sda)

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