Medien an Sorgfaltspflicht erinnert

publiziert: Donnerstag, 22. Feb 2007 / 15:32 Uhr

Strassburg - Medien sind nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zur sorgfältigen Recherche verpflichtet und dürfen sich nicht nur auf Angaben aus Pressemitteilungen verlassen.

Die Zeitung warf Jörg Haider absichtliche Täuschung vor.
Die Zeitung warf Jörg Haider absichtliche Täuschung vor.
Der Strassburger Gerichtshof wies mit dieser Entscheidung eine Beschwerde der Standard Verlagsgesellschaft gegen Österreich zurück. Hintergrund war ein Rechtsstreit des Verlags mit dem rechtspopulistischen Politiker Jörg Haider.

Die Wiener Zeitung «Standard» hatte im Juli 1999 einen Artikel veröffentlicht, in dem Haider vorgeworfen wurde, er habe seine eigene Landesregierung in Kärnten vorsätzlich getäuscht.

Dagegen klagte Haider und bekam Recht: Der Herausgeber wurde verurteilt, weil er für seine Anschuldigungen keine Beweise vorbringen konnte.

Zeitung muss selbst recherchieren

Dagegen legte der Verlag Widerspruch ein - mit dem Argument, der fragliche Artikel habe sich auf eine Pressemitteilung der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) gestützt, in der die Meinung eines Experten falsch wiedergegeben worden sei.

Dieses Argument liess der Gerichtshof für Menschenrechte nicht gelten: Angesichts der schweren Vorwürfe gegen Haider hätte die Zeitung selbst recherchieren und den zitierten Experten befragen müssen, heisst es in dem Urteil.

Sie hätte sich nicht allein auf die Pressemitteilung der SPÖ verlassen dürfen.

(rr/sda)

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