Recht auf Vergessen

Mehr als 1600 Gesuche um Aufhebung von Google-Links

publiziert: Dienstag, 22. Jul 2014 / 16:35 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 22. Jul 2014 / 17:51 Uhr
Google muss Einträge löschen.
Google muss Einträge löschen.

Zürich - Hunderte von Schweizerinnen und Schweizer wollen, dass Google Links eliminiert, die sie betreffen. Seit Ende Mai sind bei Google 1645 entsprechende Gesuche zu 7085 Adressen eingegangen. Auf europäischer Ebene sind es mehr als 70'000 Gesuche.

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Prinzipiell kann die Behandlung der Gesuche in der Schweiz sofort starten. Noch ist der amerikanische Riese aber am Organisieren. Mit Sicherheit werde man auf Experten des Schweizer Rechts zurückgreifen, sagte Google-Schweiz-Sprecher Samuel Leiser am Dienstag der Nachrichtenagentur sda.

Die Gesuche sind Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Im Mai hatten die Richter entschieden, jeder Einzelne habe ein "Recht auf Vergessen" im Internet. Dazu beinhaltet unter anderem das Recht, Links auf Seiten mit veralteten oder ungenauen persönlichen Angaben entfernen zu lassen.

Recht der Öffentlichkeit auf Information

Von zentraler Bedeutung ist das Abwägen zwischen dem "Recht auf Vergessen" sowie dem Schutz der Privatsphäre eines Individuums und dem "Recht auf Information" der Öffentlichkeit. Was also gestrichen und was beibehalten wird, ist von Land zu Land unterschiedlich.

Die Entscheide sind heikel. Viele Streichungsgesuche stammten von ehemaligen politischen Führungsfiguren, so Leiser. Sie wollten Artikel entfernt haben, in denen es um ihre Amtszeit geht. Auch etwa Hoteliers wollen negative Bewertungen ihres Hauses loswerden.

Laut Leiser hat Google bisher keine länderspezifischen Arbeitsgruppen eingesetzt. Möglich wäre die Schaffung von spezialisierten Teams, die sich mit ganzen Regionen oder mit Ländergruppen befassen.

Auf google.ch weg - auf google.com noch da

Ein anderes Problem ist, dass ein Link, der auf google.ch entfernt wurde, immer noch auf google.com verfügbar ist. "Die EU-Richter haben offenbar nicht begriffen, wie das Internet funktioniert", sagt Ruedi Noser. Der Zürcher FDP-Nationalrat beabsichtigt nach eigenen Angaben aber nicht, einen Vorstoss zum Thema einzureichen.

Dabei hätte Google gern "Unterstützung", wie Leiser sagt. Vom EU-Gerichtshof werde man mit den schwierigen Entscheiden allein gelassen. Gerade in diesen Belangen sei nie etwas nur schwarz oder nur weiss.

Treffen mit europäischen Behörden

Google kann seine Bedenken bald äussern. Für kommenden Donnerstag ist ein Treffen mit den europäischen Behörden angesetzt, die für den Schutz personenbezogener Daten zuständig sind.

Obwohl die Schweiz nicht an diesen Gesprächen teilnimmt, wird sie sofort über den Inhalt orientiert. "Wir haben einen regelmässigen Austausch" mit den EU-Staaten, sagt Francis Meier, Mediensprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. "Wir werden nicht direkt Google kontaktieren, aber die Entwicklung verfolgen."

Im Hinblick darauf hat Google ein Konsultativkomitee für die 32 Länder geschaffen, die vom Gerichtsentscheid betroffen sind. Die Mitglieder treten als unabhängige Experten auf. Im Komitee sitzen Vertreter von Universitäten und Medien, Informatikspezialisten und Datenschutzexperten.

(fest/sda)

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