Mit Vorschlägen nicht zufrieden
Mehrheit der Parteien will Europa-Abstimmung
publiziert: Dienstag, 26. Mai 2015 / 12:35 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 26. Mai 2015 / 22:45 Uhr
Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative gibt zu reden. (Symbolbild)
Bern - Mit seinen Vorschlägen zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative missachte der Bundesrat den Volkswillen, kritisiert die SVP. Aber auch bei den anderen Parteien fällt das Konzept der Regierung durch.
Diese hatte ihre Vorschläge im Februar in die Vernehmlassung geschickt: Wie es die Verfassung verlangt, soll die Zuwanderung wieder mit Kontingenten und einem Inländervorrang gesteuert werden. Gegenüber Personen aus der EU sollen diese Regeln jedoch nur dann gelten, wenn sich mit Brüssel eine entsprechende Einigung finden lässt.
Für SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz (BE) ist dies eine «Schlaumeierei». Damit könne die Zuwanderung nicht reduziert werden, kritisierte er am Dienstag vor den Bundeshausmedien. Die SVP ist auch nicht bereit, der EU faktisch ein Vetorecht in der Schweizer Gesetzgebung einzuräumen.
Stattdessen will sie eine Zuwanderungspolitik, die sich an der bis 2002 geltenden Kontingentspolitik der Schweiz orientiert. Zahlenmässig beschränkt werden sollen alle Bewilligungen über drei Monaten mit Ausnahme jener für Asylbewerber. Der Familiennachzug und den Zugang zur Sozialhilfe würde eingeschränkt.
Zuwanderung halbieren
Mit diesen Rezepten will die SVP einen Rückgang der Nettozuwanderung auf 30'000 bis 40'000 Personen pro Jahr erreichen. «Wir möchten die Zuwanderung wieder konsequent auf den Arbeitsmarkt ausrichten», erklärte Parteipräsident Toni Brunner (SG). Dafür wäre er auch bereit, eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens zu riskieren.
Auf die Unterstützung der anderen Parteien kann er dabei nicht zählen. Mit den Vorschlägen des Bundesrats sind aber auch diese nicht zufrieden, wie die Vernehmlassungsantworten zeigen. Schlecht kommt insbesondere der Vorbehalt zu Gunsten der EU/EFTA-Staaten an.
Damit werde einerseits die Bundesverfassung nicht umgesetzt und andererseits eine schlechte Grundlage für Verhandlungen mit der EU gelegt, kritisiert die FDP. Diese habe so kaum ein Interesse, mit der Schweiz zu verhandeln. «Die FDP erwartet, dass der Bundesrat alles unternimmt, um Verhandlungen mit der EU anzugehen, um die Verfassungsbestimmung umzusetzen», schreibt die FDP.
Falls die EU nicht auf Kontingente eingeht, soll über eine «europakompatible Option» abgestimmt werden, wie FDP-Präsident Philipp Müller der letzten Ausgabe der «SonntagsZeitung» erklärte. In einer Variantenabstimmung soll das Volk wählen können zwischen einer korrekten Umsetzung, die das Ende der Bilateralen I bedeuten würde, und einer Umsetzung ohne Kontingente, aber mit griffigen Massnahmen zur Zuwanderungsbeschränkung.
Bilaterale in die Verfassung
Auch für die CVP ist es nicht akzeptabel, dass die Initiative abhängig von den Verhandlungen mit der EU umgesetzt werden soll. Die Zuwanderung müsse begrenzt werden. Gleichzeitig ist es für die CVP zwingend, am bilateralen Weg mit der EU festzuhalten. Einer neuen Abstimmung verschliesst sich die Partei nicht, falls die Umsetzung eine solche nötig macht.
Mit einer parlamentarischen Initiative will die CVP sogar erreichen, dass die vertragliche Zusammenarbeit und die engen Beziehungen mit der EU in der Verfassung verankert werden. Die berechtigte Sorge der Bevölkerung über die Einwanderung dürfe keinesfalls als Signal verstanden werden, die Schweiz künftig brutal von der europäischen Wirtschaft abzuschotten, heisst es in der Begründung. Den Entscheid vom 9. Februar 2014 will die CVP damit aber nicht rückgängig machen.
Die SP unterstützt zwar das bundesrätliche Vorgehen, mit der EU über die Regeln für ihre Bürger zu verhandeln. Einer Grundsatzabstimmung ist sie aber ebenfalls nicht abgeneigt, wie aus ihrer Stellungnahme hervorgeht. Die SP unterstütze es, «dass eine absehbare Volksabstimmung über den verlässlichen Fortbestand der bilateralen Verträge mit einer vertieften Weiterentwicklung der Beziehung mit der EU verbunden wird», heisst es darin.
Abstimmung unausweichlich
Die Grünen verlangen vom Bundesrat eine Vorlage, die mit den Bilateralen vereinbar ist und die auch die Missbrauchsbekämpfung stärkt. Sollten die Verhandlungen mit der EU scheitern, müsse das künftige Verhältnis zur EU rasch in einer Abstimmung geklärt werden.
Auch die BDP lehnt in ihrer Stellungnahme die vorgeschlagene Änderung des Ausländergesetzes ab. Sie hält diese weder für verfassungskonform, noch glaubt sie, dass damit die Zuwanderung gesenkt werden könnte. «Es führt letztlich kein Weg daran vorbei, dass das Schweizer Stimmvolk das Verhältnis zu Europa klärt und sich zu den bilateralen Verträgen äussert», schreibt die BDP.
Für die GLP steht das Interesse des Wirtschaftsstandort Schweiz im Vordergrund. Gelinge es nicht, mit der EU einen gemeinsamen Nenner zwischen der Personenfreizügigkeit und der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zu finden, würden die Grünliberalen das gesamtwirtschaftliche Interesse und damit den gesunden Wirtschaftsstandort Schweiz einer strikten Umsetzung vorziehen, wie es in der Stellungnahme heisst.
Für SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz (BE) ist dies eine «Schlaumeierei». Damit könne die Zuwanderung nicht reduziert werden, kritisierte er am Dienstag vor den Bundeshausmedien. Die SVP ist auch nicht bereit, der EU faktisch ein Vetorecht in der Schweizer Gesetzgebung einzuräumen.
Stattdessen will sie eine Zuwanderungspolitik, die sich an der bis 2002 geltenden Kontingentspolitik der Schweiz orientiert. Zahlenmässig beschränkt werden sollen alle Bewilligungen über drei Monaten mit Ausnahme jener für Asylbewerber. Der Familiennachzug und den Zugang zur Sozialhilfe würde eingeschränkt.
Zuwanderung halbieren
Mit diesen Rezepten will die SVP einen Rückgang der Nettozuwanderung auf 30'000 bis 40'000 Personen pro Jahr erreichen. «Wir möchten die Zuwanderung wieder konsequent auf den Arbeitsmarkt ausrichten», erklärte Parteipräsident Toni Brunner (SG). Dafür wäre er auch bereit, eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens zu riskieren.
Auf die Unterstützung der anderen Parteien kann er dabei nicht zählen. Mit den Vorschlägen des Bundesrats sind aber auch diese nicht zufrieden, wie die Vernehmlassungsantworten zeigen. Schlecht kommt insbesondere der Vorbehalt zu Gunsten der EU/EFTA-Staaten an.
Damit werde einerseits die Bundesverfassung nicht umgesetzt und andererseits eine schlechte Grundlage für Verhandlungen mit der EU gelegt, kritisiert die FDP. Diese habe so kaum ein Interesse, mit der Schweiz zu verhandeln. «Die FDP erwartet, dass der Bundesrat alles unternimmt, um Verhandlungen mit der EU anzugehen, um die Verfassungsbestimmung umzusetzen», schreibt die FDP.
Falls die EU nicht auf Kontingente eingeht, soll über eine «europakompatible Option» abgestimmt werden, wie FDP-Präsident Philipp Müller der letzten Ausgabe der «SonntagsZeitung» erklärte. In einer Variantenabstimmung soll das Volk wählen können zwischen einer korrekten Umsetzung, die das Ende der Bilateralen I bedeuten würde, und einer Umsetzung ohne Kontingente, aber mit griffigen Massnahmen zur Zuwanderungsbeschränkung.
Bilaterale in die Verfassung
Auch für die CVP ist es nicht akzeptabel, dass die Initiative abhängig von den Verhandlungen mit der EU umgesetzt werden soll. Die Zuwanderung müsse begrenzt werden. Gleichzeitig ist es für die CVP zwingend, am bilateralen Weg mit der EU festzuhalten. Einer neuen Abstimmung verschliesst sich die Partei nicht, falls die Umsetzung eine solche nötig macht.
Mit einer parlamentarischen Initiative will die CVP sogar erreichen, dass die vertragliche Zusammenarbeit und die engen Beziehungen mit der EU in der Verfassung verankert werden. Die berechtigte Sorge der Bevölkerung über die Einwanderung dürfe keinesfalls als Signal verstanden werden, die Schweiz künftig brutal von der europäischen Wirtschaft abzuschotten, heisst es in der Begründung. Den Entscheid vom 9. Februar 2014 will die CVP damit aber nicht rückgängig machen.
Die SP unterstützt zwar das bundesrätliche Vorgehen, mit der EU über die Regeln für ihre Bürger zu verhandeln. Einer Grundsatzabstimmung ist sie aber ebenfalls nicht abgeneigt, wie aus ihrer Stellungnahme hervorgeht. Die SP unterstütze es, «dass eine absehbare Volksabstimmung über den verlässlichen Fortbestand der bilateralen Verträge mit einer vertieften Weiterentwicklung der Beziehung mit der EU verbunden wird», heisst es darin.
Abstimmung unausweichlich
Die Grünen verlangen vom Bundesrat eine Vorlage, die mit den Bilateralen vereinbar ist und die auch die Missbrauchsbekämpfung stärkt. Sollten die Verhandlungen mit der EU scheitern, müsse das künftige Verhältnis zur EU rasch in einer Abstimmung geklärt werden.
Auch die BDP lehnt in ihrer Stellungnahme die vorgeschlagene Änderung des Ausländergesetzes ab. Sie hält diese weder für verfassungskonform, noch glaubt sie, dass damit die Zuwanderung gesenkt werden könnte. «Es führt letztlich kein Weg daran vorbei, dass das Schweizer Stimmvolk das Verhältnis zu Europa klärt und sich zu den bilateralen Verträgen äussert», schreibt die BDP.
Für die GLP steht das Interesse des Wirtschaftsstandort Schweiz im Vordergrund. Gelinge es nicht, mit der EU einen gemeinsamen Nenner zwischen der Personenfreizügigkeit und der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zu finden, würden die Grünliberalen das gesamtwirtschaftliche Interesse und damit den gesunden Wirtschaftsstandort Schweiz einer strikten Umsetzung vorziehen, wie es in der Stellungnahme heisst.
(bg/sda)
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Dienstag, 26. Mai 2015 16:59 Uhr
Jeder Schweizer Bürger, der
in der EU arbeitet, hat bereits nach einem einzigen Arbeitstag volle Arbeitslosengelder!
Wir tun immer so, als nur wir den Schaden hätten. Zu Erinnerung, in der EU arbeiten rund 500 000 Schweizer und Schweizerinnen!
Wir tun immer so, als nur wir den Schaden hätten. Zu Erinnerung, in der EU arbeiten rund 500 000 Schweizer und Schweizerinnen!
Dienstag, 26. Mai 2015 16:19 Uhr
Unsinn
"Anspruch auf Sozialhilfe hätte gemäss dem Umsetzungskonzept nur, wer mindestens ein Jahr lang in der Schweiz erwerbstätig war. Arbeitslosengeld würde erst nach zweijähriger Beitragsdauer ausgerichtet"
Blödsinnn! Als CH-Bürger und Opfer schwer krimineller Straftaten erhält man auch nach 25 Jahren lückenlosem Einzahlen weder Arbeitslosengeld noch Sozialhilfe.
Blödsinnn! Als CH-Bürger und Opfer schwer krimineller Straftaten erhält man auch nach 25 Jahren lückenlosem Einzahlen weder Arbeitslosengeld noch Sozialhilfe.
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