Mehrwertsteuer bringt 16 Milliarden

publiziert: Freitag, 28. Mrz 2003 / 10:45 Uhr / aktualisiert: Freitag, 28. Mrz 2003 / 11:08 Uhr

Bern - Der Fiskus hat im Jahr 2000 bei den rund 300 000 Mehrwertsteuerpflichtigen 16,3 Milliarden Franken eingefordert. Das sind 5,7% mehr als im Vorjahr, teilte die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) mit.

Die Mehrwertsteuer bittet Konsumenten an die Kasse.
Die Mehrwertsteuer bittet Konsumenten an die Kasse.
Im Berichtsjahr erreichte der steuerbare Umsatz - das für die Mehrwertsteuer (MWST) massgebliche Kriterium - 655,6 Milliarden. Die Zunahme gegenüber 1999 beträgt 7,7% und ist damit mehr als doppelt so hoch ausgefallen wie jene des Bruttoinlandprodukts (BIP).

Unter dem Blickwinkel der MWST wurde für 2000 ein Gesamtumsatz von 1 715,2 Milliarden erzielt, was einer Zunahme von 21,5% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Davon waren 655,6 Milliarden oder 38,2% steuerbar und 1 059,6 Milliarden oder 61,8% steuerfrei.

Wachstum besonders ausgeprägt

Das Wachstum des steuerbaren Umsatzes war besonders ausgeprägt bei den Informatikdiensten (+16,6%), in der Nachrichtenübermittlung (+15,6%), in der Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen (+12,7%) und bei den Präzisionsinstrumenten und Uhren (+12,2%). Der Export ist von der Steuer befreit.

Für die Steuerpflichtigen belief sich die Brutto-Steuer auf 42,9 Milliarden. Bei einer anrechenbaren Vorsteuer von 36,2 Milliarden betrug der Saldo 6,7 Milliarden zu Gunsten der ESTV. Zusammen mit der von der Zollverwaltung (EZV) erhobenen MWST von 9,6 Milliarden ergibt sich die Netto-Steuerforderung von 16,3 Milliarden.

Knapp 300 000 Steuerpflichtige

Im Jahr 2000 waren 299 417 Steuerpflichtige gemeldet. Fast 70% davon waren im Dienstleistungsbereich, 30% in Industrie und Gewerbe und 2% in der Landwirtschaft tätig. 45,3% der Steuerpflichtigen waren Einzelfirmen, 31,7% Aktiengesellschaften und 9,5% Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und Leistungen im Inland jährlich 75 000 Franken übersteigen. Die steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel vierteljährlich mit der ESTV abzurechnen.

(bsk/sda)

 
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