Meldepflicht für Freiburgs Prostituierte

publiziert: Mittwoch, 17. Mrz 2010 / 12:26 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 17. Mrz 2010 / 12:49 Uhr

Freiburg - Prostituierte im Kanton Freiburg müssen sich künftig bei der Polizei melden. Das freiburgische Kantonsparlament sprach sich definitiv für eine gesetzliche Meldepflicht aus.

Freiburg führt gesetzliche Meldepflicht für Prostituierte ein.
Freiburg führt gesetzliche Meldepflicht für Prostituierte ein.
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Noch am Vortag hatte es danach ausgesehen, als ob sich die Gegner der Meldepflicht durchsetzen könnten. In der ersten Lesung zum Gesetz über die Ausübung von Prostitution wollte eine knappe Mehrheit, dass die Anmeldung bei der Kantonspolizei freiwillig bleibt.

Am Tag darauf sprachen sich schliesslich 53 Räte für die Meldepflicht von Prostituierten aus, 42 waren dagegen. Damit folgte die Ratsmehrheit schliesslich dem Antrag der parlamentarischen Kommission.

Auch der kantonale Justizdirektor Erwin Jutzet schloss sich dem Antrag der Kommission an. Mit einer juristischen Basis sei es für die Polizei einfacher, die Situation zu überwachen und nötigenfalls einzuschreiten, sagte er.

Schwierige Situation

Gegen die Meldepflicht kämpfte vor allem die Ratslinke an, die Unterstützung von der FDP erhielt. Die Gegner befürchten vor allem, dass sich die ohnehin schon schwierige Situation für Prostituierte ohne Aufenthaltsbewilligung weiter verschlechtert.

Die Befürworter sehen in der Meldepflicht eine Möglichkeit, den Schutz und die Prävention zu verbessern. Vor allem die Besitzer von Bordellen dürften unter Druck geraten. In der Schlussabstimmung kam das gesamte Gesetz über die Ausübung von Prostitution durch; mit 77 Ja- zu 9 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen.

(ade/sda)

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