Meldepflicht für Hundebisse

publiziert: Mittwoch, 12. Apr 2006 / 17:20 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat Massnahmen gegen gefährliche Hunde erlassen. Konkret will er eine Meldepflicht für Hundebisse.

Auch übermässig aggressives oder sonst abweichendes Verhalten wird meldepflichtig.
Auch übermässig aggressives oder sonst abweichendes Verhalten wird meldepflichtig.
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Rassenverbote und Halterbewilligungen für bestimmte Rassen sind vom Tisch. Eine neue Halterhaftpflicht wird geprüft.

Seine - von den Kantonen durchzusetzenden - Massnahmen ergreift der Bundesrat, indem er die geltende Tierschutzverordnung ändert und einen Artikel des im Dezember verabschiedeten neuen Tierschutzgesetzes vorzeitig in Kraft setzt.

Verschärfte Meldepflichten

Wie Bundesrat Joseph Deiss vor den Bundeshausmedien sagte, ist die Meldepflicht für Hundebisse mit ein zentraler Punkt der Massnahmen. Wurden Mensch oder Tier in erheblicher Weise gebissen, müssen Ärzte, Tierärzte, Zollorgane und Hundetrainer das bei den kantonalen Stellen melden. Auch übermässig aggressives oder sonst abweichendes Verhalten wird meldepflichtig.

Bereits heute müssen die Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank gespeichert sein. In einem darüber hinaus gehenden Schritt will der Bundesrat nun die Halter verpflichten, Besitzer-, Wohnsitzwechsel und Tod des Tieres zu melden.

Mehr Verantwortung für Halter

Neben der verschärften Meldepflichten will der Bundesrat die Hundehalter mit einer Änderung der Haftpflicht in die Verantwortung nehmen. Wie Deiss sagte, muss das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Änderung hin zur Kausalhaftung prüfen. Derzeit haftet ein Halter für Schäden seines Hundes, wenn ihm ein Fehlverhalten angelastet werden kann.

Im Zentrum der Massnahmen stünden der verantwortungsvolle Halter und der sozialisierte Hund, sagte Deiss. Der Schutz der Bevölkerung sei wegen der Polizeihoheit Sache der Kantone. Darum obliegt die Ausführung der Massnahmen den Kantonen.

(bert/sda)

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