Menschenrechter Schutz vor Straftätern

publiziert: Dienstag, 20. Jun 2006 / 16:53 Uhr

Bern - Dem Ruf des Volkes nach einem besseren Schutz vor gefährlichsten Straftätern soll menschenrechtskonform entsprochen werden.

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Als erste Kammer hat der Ständerat am Dienstag mit 34 zu 0 Stimmen die Umsetzung der Verwahrungsinitiative gutgeheissen.

Mit dem Ja zur Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» im Februar 2004 hat der Souverän das Parlament zu einer heiklen Aufgabe verknurrt: Das Begehren muss so umgesetzt werden, dass die Europäische Menschenrechtkonvention (EMRK) respektiert ist.

«Neue wissenschaftliche Erkenntnisse»

Nach Ansicht des Ständerates ist dies dem Bundesrat gelungen.

Gemeistert wurde insbesondere die Klippe, dass die Initiative neue Gutachten über lebenslänglich Verwahrte nur zulässt, wenn «neue wissenschaftliche Erkenntnisse» die Heilbarkeit des Täters erweisen, während die EMRK eine Überprüfung in angemessenen Abständen vorschreibt.

Nach dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Erstrates lässt die zuständige Behörde auf Gesuch hin oder von Amtes wegen durch eine fünf bis sieben Mitglieder zählende eidgenössische Fachkommission prüfen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt.

Bedingte Entlassung möglich

Die Strafbehörde entscheidet dann über ein Behandlungsangebot. Zeigt die Behandlung, dass sich die Gefährlichkeit erheblich verringert, wandelt das Gericht die lebenslange Verwahrung in eine stationäre Therapie um.

Eine bedingte Entlassung ist möglich, wenn der Täter infolge seines hohen Alters, wegen schwerer Krankheit oder aus andern Gründen keine Gefahr mehr darstellt.

Laut Justizminister Christoph Blocher steht die gesetzliche Lösung nicht im Widerspruch zum Verfassungsartikel, denn dieser schliesse eine Überprüfung der lebenslänglichen Verwahrung nicht per se aus.

Gleichzeitig sei die Gefahr gebannt, dass therapierbare und nicht länger gefährliche Täter für immer weggesperrt blieben.

Anwendung selten bis nie

Die neuen Bestimmungen würden wohl höchst selten und möglicherweise überhaupt nie angewandt, sagte Blocher.

«Es braucht ja einen Psychiater, der eine lebenslange Untherapierbarkeit voraussagt.»

Im Übrigen habe die Volksinititiative ihr Ziel erreicht, denn mit Urlaub und Entlassung werde heute viel sorgfältiger umgegangen.

(rr/sda)

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