Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei erneut wegen Folter

publiziert: Dienstag, 24. Jul 2007 / 23:40 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 25. Jul 2007 / 00:36 Uhr

Strassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei abermals wegen schwerer Folter verurteilt. Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, den Klägern zusammen 180'000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Türkei soll den Opfern ein Schmerzensgeld zahlen.
Die Türkei soll den Opfern ein Schmerzensgeld zahlen.
Das Strassburger Gericht gab sieben Klägern Recht, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu linksextremen Parteien festgenommen und in der Haft misshandelt wurden.

Eine der Klagen war von sechs Mitgliedern der türkischen Volksbefreiungspartei, fünf Männern und einer Frau im Alter von 32 bis 41 Jahren, eingereicht worden. Sie wurden im Frühjahr 1994 zwei Wochen lang in Polizeigewahrsam unter anderem stundenlang an den Armen aufgehängt und am Schlafen gehindert.

Das zweite Urteil betrifft einen 40 Jahre alten Mann, der heute im griechischen Exil lebt. Er wurde im Mai 1998 als Mitglied der Revolutionären türkischen Partei festgenommen. Während des dreitägigen Polizeigewahrsams wurde er von mehreren Polizisten geprügelt sowie sexuell misshandelt.

Die Kläger hatten alle in der Türkei Anzeige gegen ihre Peiniger erstattet. Sie legten ärztliche Gutachten vor, die die Foltervorwürfe untermauerten.

Die Ermittlungen wurden jedoch jahrelang verschleppt und schliesslich wegen Verjährung eingestellt. Dass keiner der beteiligten Polizisten zur Rechenschaft gezogen wurde, wertete der Strassburger Gerichtshof als erschwerenden Umstand.

(fest/sda)

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