MeteoSchweiz wird nicht selbständig
publiziert: Montag, 2. Apr 2012 / 16:33 Uhr / aktualisiert: Montag, 2. Apr 2012 / 19:18 Uhr
MeteoSchweiz soll nach der UREK nicht verselbständigt werden.
MeteoSchweiz soll nach der UREK nicht verselbständigt werden.

Bern - MeteoSchweiz soll nach dem Willen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates nicht verselbständigt werden. Die UREK hat ohne Gegenstimme entschieden, auf das totalrevidierte Meteorologiegesetz nicht einzutreten.

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Die Kommission fällte den Beschluss mit 19 zu 0 Stimmen und bei 5 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Die Ziele der Vorlage und die Gründe für die geplante Auslagerung des Bundesamtes für Meteorologie und Klima (MeteoSchweiz) seien nicht klar genug, kritisierte die UREK.

Problematische Mischform

Für problematisch hält die UREK die vom Bundesrat vorgeschlagene Mischform eines rechtlich unabhängigen, aber vom Bund getragenen Instituts. Seinen unternehmerischen Spielraum könnte MeteoSchweiz auch ohne Gesetzesänderungen besser nutzen.

Als eigenständiges Institut würde MeteoSchweiz zudem private Wetterdienste zu stark konkurrenzieren, befand die Kommission. Die privaten Anbieter wehren sich ihrerseits gegen die Verselbständigung von MeteoSchweiz: Sie gründeten im Herbst mit diesem Ziel den Verband Schweizer Meteo Anbieter (SMA).

Die Privaten befürchten in der Vernehmlassung unter anderem, dass MeteoSchweiz gewerbliche Angebote über vom Bund abgegoltene Aufgaben quersubventionieren könnte.

Die UREK wies darauf hin, dass bei einem Scheitern der Vorlage die Aufbereitung und die Freigabe von Meteodaten gemäss dem Open Data Prinzip verunmöglicht würden. Dieser Punkt ist für private Anbieter und die Wirtschaft von Interesse.

Auch Finanzkommission gegen Eintreten

Schon die Finanzkommission des Nationalrates hat in einem Mitbericht empfohlen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Auch sie fällten diesen Entscheid ohne Gegenstimme.

Der Bundesrat verspricht sich von der Auslagerung von MeteoSchweiz weniger Kosten für den Bund und einen höheren volkswirtschaftlichen Nutzen. Gleichzeitig soll der unternehmerische Spielraum des Wetterdienstes erhöht werden.

Vom Bund finanzierte Basisdienste soll MeteoSchweiz gemäss der Vorlage ab 2014 kostenlos anbieten müssen. Dazu gehören sämtliche Messdaten, Modellvorhersagen, ein Basisnetz an Wettervorhersagen sowie Klimainformationen.

Weitere Leistungen - etwa Flugwettervorhersagen oder Dienstleistungen für die Armee - sollen über fallspezifische Leistungsvereinbarungen mit den Bezügern finanziert werden. Gewerbliche Dienstleistungen soll MeteoSchweiz wie bisher auf dem Markt erbringen können.

 

(fest/sda)

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