Metropol: Kündigungen definitv missbräuchlich

publiziert: Mittwoch, 11. Jun 2003 / 16:57 Uhr

Zürich - Die Entlassungen anfangs 2002 nach dem abrupten Ende der Pendlerzeitung Metropol waren definitiv missbräuchlich. Das Zürcher Obergeicht hat ein Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt. Fünf Entlassene erhalten Entschädigungen.

Pendlerzeitung Metropol.
Pendlerzeitung Metropol.
Für die Entlassenen machten sich die beiden Journalistenverbände SVJ und Comedia mit Verbandsklage vor Arbeitsgericht stark. Das anfangs Jahr veröffentlichte erstinstanzliche Urteil ist nun bestätigt worden, wie dem bereits am 24. April gefällten Urteil der 1. Zivilkammer des Zürcher Obergerichts zu entnehmen ist.

Die Metro Publications (Schweiz) AG, die gegen das erstinstanzliche Urteil rekurrierte, muss den Entlassenen nun Löhne und Prozessentschädigungen im Gesamtbetrag von rund 40 000 Franken nachzahlen, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Die einstige Metropol-Herausgeberin akzeptiert das Urteil und verzichtet auf einen Weiterzug, wie der Anwalt Thomas Koch, der Metro vor Gericht vertrat, auf Anfrage sagte.

Die Journalistenverbände machten in ihrer Klage geltend, obwohl bei einer Massenentlassung gesetzlich vorgeschrieben, seien weder Verbände noch betroffene Journalistinnen und Journalisten vor der Kündigung angehört worden.

Das Gericht hielt denn auch fest, das Anhörungsrecht sei im Kerngehalt verletzt worden. Die Kündigungen seien daher missbräuchlich gewesen.

Ferner fordert das Gericht, die Arbeitgeberpflichten seien auch dann vollständig zu erfüllen, wenn der Kündigungsentscheid nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einer Konzernzentrale getroffen werde.

Damit hat das Obergericht laut den Journalistenverbänden klar gemacht, dass ein international operierender Konzern sich nicht einfach über die lokalen Gesetze hinwegsetzen dürfe. Die einstige Metropol-Herausgeberin Metro International, London, gehört zur schwedischen Modern Times Group.

(bert/sda)

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