Milchverwerter-Organisation muss mehreren 100'000 Franken zahlen

publiziert: Mittwoch, 22. Aug 2007 / 14:30 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 22. Aug 2007 / 16:03 Uhr

Bern - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine Milchverwerter-Organisation (PMO), die Grossloch-Hartkäse produziert, mit mehreren 100 000 Franken gebüsst. Diese hatte Mehrmengen-Milch nicht gemäss den Vorgaben des Bundes vermarktet.

Der produzierte Käse durfte nicht als AOC-Emmentaler vermarktet werden.
Der produzierte Käse durfte nicht als AOC-Emmentaler vermarktet werden.
Die PMO Ostschweiz mit Sitz in Benken habe im Milchjahr 2006/2007 zwar ein Gesuch für die Produktion einer Mehrmenge eingereicht, teilte das BLW mit. Der damit hergestellte Käse hätte aber nicht wie geschehen als AOC-Emmentaler vermarktet werden dürfen, wie es beim BLW heisst.

Mehrmengen können im Rahmen des vorzeitigen Ausstiegs aus der Milchkontingentierung unter bestimmten Bedingungen bewilligt werden. Die Einhaltung der Bedingungen wird vom BLW periodisch überprüft. Dabei zeigte sich, dass besagte PMO gegen die Auflagen des Bundes verstossen hatte.

Ihr Gesuch für Mehrmengen hatte die PMO mit einem Projekt für zusätzliche Exporte des von ihr produzierten Grossloch-Hartkäses begründet. Dabei verstiess die Organisation jedoch gegen die Auflage, dass der so produzierte Käse in der Vermarktung klar von AOC-Emmentaler abgegrenzt werden solle.

Rückwirkend hob das BLW deshalb nun die Mehrmenge wieder auf und verfügte, dass die PMO von weiteren Mehrmengen ausgeschlossen bleibe. Die Organisation muss ausserdem eine Ordnungsbusse in der Höhe von mehreren 100 000 Franken bezahlen.

Laut Elmar Bigger, Präsident der Genossenschaft PMO Ostschweiz, wurde entschieden, gegen die Verfügung des BLW beim Bundesgericht Rekurs einzulegen.

(fest/sda)

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