Milde Strafe für Baby-Schüttler

publiziert: Montag, 9. Okt 2006 / 12:14 Uhr

Bern - Ein Berner Vater, der 2000 seine Tochter zu Tode geschüttelt hat, erhält definitiv nur eine bedingte Gefängnisstrafe von vier Monaten.

Der Vater habe nicht vorsätzlich gehandelt.
Der Vater habe nicht vorsätzlich gehandelt.
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Laut Bundesgericht hat er entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vorsätzlich gehandelt.

Der Mann hatte im November 2000 seine einen Monat alte Tochter einige Sekunden heftig geschüttelt.

Das Kind erlitt dadurch ein Schütteltrauma, an dessen Folgen es zwei Tage später starb. Das Berner Obergericht verurteilte den Vater dafür im August 2005 wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten Gefängnis bedingt.

Gefahr bekannt gewesen

In seiner nun abgewiesenen Beschwerde ans Bundesgericht forderte der Berner Generalprokurator einen zusätzlichen Schuldspruch wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung.

Nach seiner Ansicht soll der Mann um die Möglichkeit einer lebensgefährlichen Verletzung gewusst und die Folgen damit zumindest in Kauf genommen haben.

Laut den Lausanner Richtern ist dem Vater gemäss den Feststellung des Obergerichts zwar generell klar gewesen, dass das Schütteln eines Säuglings zu schweren Gehirnschädigungen führen kann.

Die Berner Kollegen seien jedoch zu Recht davon ausgegangen, dass der Vater im Moment der Tat das Risiko nicht erkannt habe.

Bundesrechtskonform entschieden

Er habe sich zu dem nur wenige Sekunden dauernden Schütteln in einer Überforderungs- und Erschöpfungssituation hinreissen lassen, ohne die Folgen seines Verhaltens überhaupt zu bedenken. Das Obergericht habe damit bundesrechtskonform entschieden.

Daran ändere sich auch nichts, dass das Bundesgericht in einem anderen Fall von «Shaken Baby Syndrome» die Verurteilung wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung bestätigt habe.

Anders als hier habe der Täter sein Kind dort mehrere Minuten lang geschüttelt, die Risiken dabei bedacht und sich damit abgefunden.

(rr/sda)

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