Bezirksgericht Zürich

Mildes Urteil für tödliche Schüsse auf «Godzilla»

publiziert: Donnerstag, 12. Mrz 2015 / 13:11 Uhr
Das Gericht ging von einer Notwehrsituation aus, befand aber, die Frau habe übertrieben reagiert - ein Notwehrexzess also. (Symbolbild)
Das Gericht ging von einer Notwehrsituation aus, befand aber, die Frau habe übertrieben reagiert - ein Notwehrexzess also. (Symbolbild)

Zürich - Mit fünf Schüssen hat eine heute 34-jährige Frau im November 2012 ihren Freund erschossen. Vor dem Bezirksgericht Zürich wurde sie nun der vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen. Sie kam mit dem zulässigen Mindeststrafmass davon, fünf Jahren Freiheitsentzug.

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Zur Tat war es am Abend des 17. November 2012 in einer Wohnung in Zürich-Affoltern gekommen. Die Fitnesstrainerin tötete ihren 34-jährigen Freund mit fünf Schüssen aus einer Pistole. Der Brasilianer war ein in der Kampfsportszene als «Godzilla» bekannter Schwergewichtskämpfer.

Die Schweizerin gab die Schüsse zu, machte aber Notwehr geltend: Der Mann habe sie angegriffen, sie habe Todesangst gehabt. Die Verteidigung plädierte denn auch auf einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft dagegen forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und beantragte eine 13-jährige Freiheitsstrafe.

Ein Notwehrexzess

Das Gericht ging von einer Notwehrsituation aus, befand aber, die Frau habe übertrieben reagiert - ein Notwehrexzess also. Die beiden letzten Schüsse, bei denen der angeschossene Mann schon bewusstlos am Boden lag, stufte es als vorsätzliche Tötung ein.

Die Richter attestierten der Beschuldigten mehrere Milderungsgründe. So habe sie die Tat nicht geplant. Die Schüsse seien Höhepunkt eines Beziehungskonflikts in einer schwierigen Beziehung gewesen. Die Beschuldigte habe die Schüsse gestanden, habe sich auch kooperativ verhalten und eine «gewisse Reue» gezeigt. Der Gutachter attestierte ihr eine mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit.

So verhängte das Gericht schliesslich eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Es ist das vom Gesetz als Minimum vorgesehene Strafmass bei vorsätzlicher Tötung.

(flok/sda)

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