Militärschlag ohne UNO-Mehrheit: Wie zu Zeiten des Kalten Krieges

publiziert: Dienstag, 11. Mrz 2003 / 11:02 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 11. Mrz 2003 / 11:19 Uhr

Genf - Einen Militärschlag gegen Irak wollen die USA auch dann führen, wenn die UNO nicht zustimmt. Dieses Szenario wird mit den Veto-Drohungen von Russland und Frankreich immer wahrscheinlicher und wäre ein Erstfall seit dem Kalten Krieg.

Damit würde die Respektierung des internationalen Völkerrechts einen schweren Schlag erleiden. Laut dem Genfer Professor Marcelo Kohen erlaubt die Irak-Resolution 1441 einen Militärschlag der USA gegen Irak weder implizit noch explizit. Damit widerspricht Kohen Ansichten der US-Behörden.

Die Resolution spricht einzig von "schweren Konsequenzen" für Irak, wenn er die Bestimmungen nicht respektiert. Es liege aber allein am UNO-Sicherheitsrat, diese Konsequenzen zu definieren, sagte Kohen.

Seit Kaltem Krieg

Wollen die USA also militärisch gegen Irak vorgehen, müssen sie sich wegen der wahrscheinlichen Veti von Russland, Frankreich und womöglich auch China über die UNO hinwegsetzen. Dies wäre eine Situation, wie sie seit dem Kalten Krieg nie mehr vorgekommen ist.

Als die USA im Herbst 2001 gegen Afghanistan vorgingen, beriefen sie sich auf das Recht "legitimer Verteidigung" nach den Anschlägen vom 11. September. Ob dies Grund genug für einen Angriff war, kann diskutiert werden.

Immerhin sieht dies die UNO-Charta so vor. Ein Staat kann militärisch gegen ein anderes Land vorgehen, wenn er Opfer einer Aggression war. Allerdings können die USA diesen Grund jetzt bei Irak nicht vorbringen.

Golfkrieg, Kosovo und Kalter Krieg

Anders verhielt sich die Situation 1991. Damals wurde in der Resolution 678 festgehalten, dass sich Irak bis am 15. Januar 1991 aus Kuwait zurückziehen musste. Sollte das nicht geschehen, behielt sich die UNO "die Nutzung aller Mittel" offen. Dabei sei die Möglichkeit eines Militärschlages auf dem Tisch gelegen, so Kohen.

Im Fall des Militärschlages gegen Kosovo 1999 hatten China und Russland mit einem Veto gedroht. Deshalb entschlossen sich die USA und ihre Verbündeten, keine Resolution im UNO-Sicherheitsrat vorzubringen. Die UNO hatte also den Angriff nicht autorisiert, worauf die NATO grünes Licht gab.

Andere Beispiele finden sich erst in der Periode des Kalten Krieges wieder. Die fünf Mitglieder des Sicherheitsrates griffen trotz Veto auf militärische Gewalt zurück.

So geschah dies in der Suez-Krise 1956, bei der sowjetischen Intervention in Ungarn ebenfalls 1956, in der Tschechoslowakei 1968, in Afghanistan 1979 und bei den amerikanischen Interventionen in Grenada und Panama.

Verstoss bestrafen?

Der jetzige Alleingang der USA hätte insofern Konsequenzen, als dass es ein Präzedenzfall für die Zukunft wäre. Andere Staaten mit starken Armeen könnten mit ähnlichen Argumenten gegen Staaten vorgehen, die ihnen nicht genehm sind und deren Regierungen stürzen. "Damit wären wir wieder beim Faustrecht", sagte Kohen.

Im UNO-Sicherheitsrat könnten einer oder mehrere Staaten ein Resolutions-Projekt präsentieren, das das Vorgehen der USA gegen Irak verurteilt und mögliche Sanktionen präsentiert. Dieses Projekt hätte aber keine Chance, da die USA sicher ihr Veto einlegen würden.

(Blaise Lempen/sda)

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