Millionenklage gegen Kanton Zürich wegen Zwangspsychiatrie

publiziert: Freitag, 8. Aug 2003 / 17:55 Uhr / aktualisiert: Freitag, 8. Aug 2003 / 18:13 Uhr

Zürich - Ein Mann, der 26 Jahre in psychiatrischen Anstalten interniert war, verlangt vom Kanton Zürich 2,6 Millionen Franken als Genugtuung. Das Zürcher Bezirksgericht hat nun die Klage abgewiesen, wie der Verein Psychex mitteilte.

Littenheid ist eine Privatklinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
Littenheid ist eine Privatklinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
Der Verein Psychex engagiert sich für W.B., der von 1971 bis 1997 in den Anstalten Burghölzli und Littenheid TG eingesperrt und permanent zwangsweise medikamentiert wurde. Die Einlieferung erfolgte nach einer Velofahrt in Winterhur.

Weil der Mann ein Rotlicht missachtet hatte, wurde er von einer Polizeistreife aufgegriffen. Wegen ungewöhnlichem Verhalten wurde ein Notfallarzt herbeigerufen. Der Arzt stellte eine akute Schizophrenie fest, und W.B. kam in die Klinik Burghölzli.

In seiner Klage macht W.B. geltend, er sei 26 Jahre lang widerrechtlich im fürsorgerischen Freiheitsentzug gewesen und mit Medikamenten psychiatrisch zwangsbehandelt worden. Das Zürcher Bezirksgericht kommt jedoch zum Schluss, dass die Einweisung des Klägers in die Klinik Burghölzli nicht widerrechtlich erfolgt sei.

Der einweisende Psychiater habe die Lebensumstände von W.B., der bevormundet in einem Heim lebte, nicht prüfen müssen. Weiter habe die Klinik Burghölzli keinen Grund gehabt, den Einweisungsentscheid in Frage zu stellen. Den Vorwurf der Zwangsmedikamentation erachtet das Bezirksgericht als nicht genügend belegt.

Das erstinstanzliche Gericht stellte auch fest, dass der Kanton Zürich für das Geschehene im Wesentlichen gar nicht verantwortlich gemacht werden könne. Unter anderem weil W.B. die meiste Zeit in der psychiatrischen Klinik Littenheid TG verbracht habe.

Die Abweisung der Klage bezeichnet der Verein Psychex als erstaunlich. Nach fast siebenjähriger Prozessgeschichte und ohne Beweisfahren habe das Gericht ein auffallend kurz begründetes Urteil gefällt. Der Rechtsvertreter von W.B. wird Berufung einlegen.

(bert/sda)

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