
Die Frage der Woche lautet: «Die Todesstrafeninitiative wurde nach grossem Mediengetöse zurück gezogen, bevor die erste Unterschrift gesammelt war, da das Ziel, Aufmerksamkeit zu ergattern, erreicht worden sei. Ist es statthaft, die Mechanismen der direkten Demokratie für solche Zwecke zu benutzen?» Heute der Beitrag von Simon Oberbeck, Präsident der JCVP Schweiz.
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Mehr über Simon Oberbeck.
oberbeck.ch
Dass es soweit kam, ist kein Wunder. Immer wieder wurden in den letzten Jahren Initiativen lanciert, die bewusst an den Grundrechten ritzten (Verwahrungsinitiative, Minarettverbot, Unverjährbarkeitsinitiative), ja im Fall der Ausschaffungsinitiative der SVP sogar bewusst zwingendes Völkerrecht verletzen. Die letzte Konsequenz daraus ist der direkte Angriff auf die elementaren Grund- und Menschenrechte.
Dem muss Einhalt geboten werden. Erstens durch die Klarstellung der Kriterien für eine Ungültigkeitserklärung. Bereits heute ist klar, was der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht, kann nicht umgesetzt werden. Umso absurder ist es, dass Unterschriftensammlungen und anschliessend Volksabstimmungen abgehalten werden, wo EMRK-widrigen Initiativen zugestimmt werden kann. Dies muss inskünftig von vornherein ausgeschlossen sein. Konkret muss deswegen bereits im Rahmen der Vorprüfung einer Initiative der Entscheid der Gültig- oder Ungültigerklärung vorgenommen werden. Alles andere kommt einer Täuschung des Stimmbürgers gleich.Zweitens, durch mehr Rückgrat im Parlament. Es kann nicht sein, dass eine Initiative offensichtlich zwingendem Völkerrecht, konkret dem Non-refoulement-Prinzip*, widerspricht (Ausschaffungsinitiative) und aus Angst vor dem Stimmbürger die Initiative trotzdem für gültig erklärt wird. Hier heisst es hin stehen und erklären. Alles andere spielt Parteien am rechten Rand nur in die Hände.
Drittens kann es nicht sein, dass jeder erboste Bürger zusammen mit sieben Kollegen ohne grosse Mühe eine Volksinitiative und damit die nun erlebte mediale Aufregung lancieren kann. Die Anzahl mindestens verlangter Mitglieder in einem Initiativkomitee muss deswegen erhöht werden, auch aus Kostengründen.
*Das Non-Refoulement-Prinzip ist das Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 33). Es verbietet die zwangsweise Ausweisung und Zurückweisung einer Person in Staaten, «in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde».
(von Simon Oberbeck/news.ch)
Die Fehlerquote bei allen anderen Straftaten ist noch höher.
Das Volk hat ürbigens nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Dazu gehört es sich ans Völkerrecht zu halten. Wer die Todesstrafe fordert, reiht sich an der Stelle ein, wo sich der Verurteilte befindet.
In der EU wurde mit dem Vertrag von Lissabon, die Todesstrafe wieder eingeführt.
http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2009/nein-zur-eu-todesstrafe/
http://euro-med.dk/?p=783
Ich bin ein Gegner der Todesstrafe.
Ich kenne aber einige Menschen die sie befürworten.
Sie argumentieren so:"Bei 100% Sicherheit bin ich nur dafür."
100% sicher ist nichts. Man kann die DNA fälschen. Genau so wie man den biometrischen Pass auch fälschen kann.
Buchtipp: http://www.exlibris.ch/buecher-buch/deutschsprachige-buecher/friedrich...
Das sollte auch die SVP endlich begreifen. Aber solange sie mit solchen Initiativen erfolgreich Wählerstimmen scheffeln kann und diese Initiativen auch mit Leichtigkeit an die Urne gelangen, wird sich nichts ändern.
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