Harte Vorwürfe

Missbrauchsprozess in Schwyz begonnen

publiziert: Freitag, 25. Okt 2013 / 10:45 Uhr / aktualisiert: Freitag, 25. Okt 2013 / 17:56 Uhr
Der Beschuldigte ist teilweise geständig. (Symbolbild)
Der Beschuldigte ist teilweise geständig. (Symbolbild)

Luzern - Vor dem Schwyzer Strafgericht hat am Freitag der Prozess gegen einen Hauswart aus dem Kanton Schwyz stattgefunden. Dieser soll eine geistig behinderte 12-Jährige über Monate missbraucht haben. Sie lebt im selben Haus wie der Abwart - auch nach Bekanntwerden der Tat.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 65-jährigen Mann gemäss Angaben des Gerichts Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Handlungen, Schändung und Pornografie vor. Das Urteil will das Schwyzer Strafgericht am Dienstag bekannt geben, wie eine Sprecherin nach der Verhandlung auf Anfrage sagte.

Der Beschuldigte ist teilweise geständig. Er soll das Mädchen über mehrere Monate unter anderem in einem Mehrfamilienhaus im Kanton Schwyz sexuell missbraucht haben.

Der Hauswart gestand im März 2011 in der Untersuchungshaft seine Taten. Mitte April wurde er wieder aus der Untersuchungshaft mit der Auflage eines Kontaktverbotes nach Hause entlassen. Seither lebt er wieder unter demselben Dach wie die Familie des Opfers. Für diese ist die Situation unerträglich, wie die Familie gegenüber mehreren Medien erklärte.

Familie klagte gegen Gericht

Gegen die Haftentlassung des geständigen Hauswarts hat die Staatsanwaltschaft Schwyz Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Auf diese Haftbeschwerde trat das Gericht jedoch nicht ein, weil diese lediglich per Fax eingegangen ist.

Die Opferfamilie kritisierte, dass durch diesen Entscheid verunmöglicht werde, dass das Bundesgericht beurteilen könne, ob eine Wiederholungsgefahr bestehe oder nicht. Der Anwalt des Opfers reichte deshalb gegen das Kantonsgericht Strafanzeige wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und Amtsgeheimnisverletzung ein.

Die Kantonsregierung setzte daraufhin einen ausserordentlichen Oberstaatsanwalt aus einem anderen Kanton ein. Dieser untersucht den Fall.

(bert/sda)

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