Misshandlung bei der Bundeswehr?

publiziert: Montag, 19. Mrz 2007 / 16:44 Uhr / aktualisiert: Montag, 19. Mrz 2007 / 17:44 Uhr

Münster - Vor dem Landgericht der westdeutschen Stadt Münster hat einer der grössten Prozesse der Bundeswehr-Geschichte um die Misshandlung von Rekruten begonnen. Insgesamt müssen sich 18 frühere Ausbildner verantworten.

Die Vorgesetzten rechtfertigten sich, sie wollten die Ausbildung besser der Einsatzrealität anpassen.
Die Vorgesetzten rechtfertigten sich, sie wollten die Ausbildung besser der Einsatzrealität anpassen.
Ein früherer Kompaniechef und zwei damalige Zugführer sagten zum Prozessauftakt aus, dass sie zwar Übungen mit simulierten Geiselnahmen geplant hätten. Von Misshandlungen hätten sie aber nie etwas gesehen.

Die Übungen, bei denen Rekruten nach Darstellung der Staatsanwaltschaft getreten, geschlagen und mit Wasser bespritzt wurden, seien «Höhepunkt der Ausbildung» gewesen, sagten sie einhellig. Dies sei von den Rekruten bestätigt worden.

Die beiden Zugführer hatten laut Anklage die Idee, eine gestellte Geiselnahme als Höhepunkt eines nächtlichen Orientierungsmarsches in die Rekrutenausbildung aufzunehmen, obwohl dies in den Richtlinien der Bundeswehr nicht vorgesehen ist.

Die Angeklagten rechtfertigten sich, sie wollten die Ausbildung besser der Einsatzrealität anpassen. Der Kompaniechef hatte die Übungen nach eigenen Angaben geduldet. Ziel sei es gewesen, «eine interessante, spannende und abwechslungsreiche Ausbildung» zu schaffen, sagte er.

Die Zugführer erklärten, sie hätten von einer Eskalation der zunächst unproblematischen Situation nichts gewusst. Zeugen hatten berichtet, dass ihnen Stromstösse mit einem Feldfernsprecher versetzt wurden oder dass ihnen mit einer Kübelspritze Wasser in die Hosen gepumpt wurde.

Die Vorfälle auf einem Übungsplatz der Coesfelder Kaserne hatten 2004 international Aufsehen erregt und umfassende interne Prüfungen der Bundeswehr veranlasst. Dabei war deutlich geworden, dass Coesfeld innerhalb der deutsche Streitkräfte kein Einzelfall war.

Der Prozess vor dem Landgericht Münster ist auf 45 Verhandlungstage angesetzt.

(fest/sda)

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