Die Rückgabe der verbleibenden Summen des peruanischen
Ex-Geheimdienstchefs Vladimiro Montesinos auf in- und ausländischen
Banken in der Schweiz wird erst möglich, wenn die hängigen
peruanischen Rechtshilfegesuche bearbeitet sind, wie das Bundesamt
für Justiz und die ermittelnde Bezirksanwaltschaft Zürich gemeinsam
mitteilten.
Die Überweisung der ersten Tranche sei am Dienstag erfolgt, wie die
ermittelnde Bezirksanwältin Cornelia Cova auf Anfrage sagte.
Verfügt wurde sie am 12. Juni. Die Ermittlungen hatten ergeben,
dass die seit November 2000 gesperrten Gelder grösstenteils aus
Korruptionsdelikten von Montesinos sowie dem ehemaligen
peruanischen Armeechef Nicolas Hermoza stammten.
Montesinos hatte seit 1990 «Kommissionen» aus Waffenlieferungen an
die peruanische Armee bezogen und liess diese Bestechungsgelder auf
seine Bankkonten in Luxemburg, den USA und in der Schweiz
auszahlen. Als Gegenleistung hatte er erwirkt, dass bestimmte
Waffenhändler bei der Vergabe von staatlichen Verträgen bevorzugt
wurden.
Auch General Hermoza hatte Bestechungsgelder angenommen. Zudem
veruntreute er Gelder aus dem Militärbudget, die ebenfalls auf
Bankkonten in der Schweiz landeten. Hermoza hat sich inzwischen
einverstanden erklärt, diese 21 Millionen Dollars an Peru zurück zu
geben.
Das Land hat nach dem Machtwechsel von Alberto Fujimori zu
Alejandro Toledo im Juni 2001 einen Anti-Korruptionsfonds
eingerichtet. Die Gelder aus der Schweiz sollen dort einbezahlt
werden, wie die peruanische Staatsanwältin Jimena Cayo anlässlich
ihres Aufenthalts in Zürich im Februar versprochen hatte.
(ms/sda)