Cybercrime

Morddrohungen auch ohne Worte strafbar

publiziert: Samstag, 25. Jan 2014 / 18:13 Uhr
Bedrohliches Emoticon. (Symbolbild)
Bedrohliches Emoticon. (Symbolbild)

Richmond - Eine bildliche Morddrohung hat der Amerikaner Fletcher Babb via Instagram erhalten: Ein Fall, der auch rechtlich hätte geahndet werden können.

Noch ist es aber selten, dass mit «Emojis» - diese umfassen neben Emoticons auch Bilder von Tieren oder Lebensmitteln - Morddrohungen geäussert werden. Babb ist jedoch genau das passiert. Ein Smiley mit zwei «X» als Augen und einer Pistole daneben ist relativ eindeutig.

Drogendealer auf der Spur

Babb, der als freiberuflicher Journalist einer spannenden Story auf der Spur war, machte über Instagram einen Drogendealer ausfindig. Diesen kontaktierte er über eine anonymisierte Telefonnummer für seine Drogen-Schwarzmarkt-Geschichte, um eine Bestellung aufzugeben. Gegenüber Mashable erzählte er, dass er herausfinden wollte, wie weit er sich in den Verkauf einlassen konnte - ohne jedoch jemals vorzuhaben, tatsächlich Drogen zu kaufen.

Als der Dealer merkte, dass sich Babb vom Verkauf zurückzog, wurde er wütend: Er identifizierte den Journalisten auf Instagram, stellte ein Foto von seinem Account online und drohte ihm - nicht in Worten, sondern in Emojis. Er sagte, dass er das gepostete Foto von Babbs Account erst löschen würde, wenn er das Geld bekommen hätte.

Rechtliche Konsequenzen

Bei der Rechtsdurchsetzung kommt es darauf an, ob jemand tatsächlich bedroht wurde, so Strafrechtsprofessor Justin Patchin, der auch am Cyberbullying Research Center arbeitet. «Ich glaube, eine vernünftige Person hätte sich dadurch bedroht gefühlt», sagt er in Bezug auf die Drohung an Babb.

In Virgina, wo Babb wohnt, könnte der Fall laut Patchin mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einer Strafzahlung geahndet werden. Die Drohung gegenüber Babb könnte aber auch in die Zuständigkeit der Bundesgerichte fallen, da sie über die in Kalifornien befindlichen Server von Instagram gelaufen ist.

Morddrohungen nicht relativierbar

«Wenn jemand eine Morddrohung ausspricht, online oder offline, gibt es keinen Unterschied in der Art, wie sie behandelt wird», erklärt Anwalt Bradley Shear. Auch nachfolgende Kommentare wie «LOL» oder «nur ein Witz» können solche Drohungen nicht abschwächen. Das musste der junge Amerikaner Justin Carter 2013 am eigenen Leib nach einem unbedachten, sarkastisch gemeinten Facebook-Kommentar feststellen. Er verbüsste eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten, bevor er für 500'000 Dollar freigekauft wurde.

(bert/pte)

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