Mündige User sollen auf Widerrufsrecht verzichten
publiziert: Mittwoch, 9. Nov 2005 / 14:32 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 9. Nov 2005 / 22:16 Uhr

Bern - Im E-Commerce, bei Online-Einkäufen im Internet oder bei Aktiengeschäften mit Banken gibt es kein siebentägiges Widerrufsrecht.

Weniger Konsumentenschutz für Schweizer Internetnutzer denn in der EU.
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Der Bundesrat verzichtet mit Hinweis auf die Mündigkeit der Bürger auf einen EU-konformen Konsumentenschutz. Die Vorlage sollte den Konsumenten das Recht einzuräumen, bei einem Internet-Geschäft binnen sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Ferner sah die Gesetzesrevision vor, dass der Käufer neu die Nachbesserung einer mangelhaften Lieferung fordern kann. Die Klagefrist sollte auf zwei Jahre verdoppelt werden.

Die Vorschläge hätten in der Vernehmlassung äusserst kontroverse Reaktionen ausgelöst, sagte Justizminister Christoph Blocher vor den Medien. Keine Firma habe sich dafür ausgesprochen. Es sei nicht Sache des Staates, die Wirtschaft zu Regelungen zu zwingen, die freiwillig abgemacht werden könnten.

Mündige Bürger

Es seien keine schwer wiegenden Verstösse bekannt, sagte Blocher. Das Obligationenrecht stehe auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Bürger seien mündig und wüssten selber am besten, was für sie gut und von Vorteil sei. Die Vertragsfreiheit sei ein Standortvorteil der Schweiz.

Der elektronische Geschäftsverkehr habe sich in der Schweiz auch ohne gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und ohne verbessertes Gewährleistungsrecht positiv entwickelt, sagte Blocher. Die Schweiz sei nicht verpflichtet, die einschlägigen Konsumentenschutzbestimmungen des EU-Rechts zu übernehmen.

(lg/sda)

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