Pakistan

Musharraf wegen Hochverrats vor Sondergericht

publiziert: Samstag, 14. Dez 2013 / 08:28 Uhr / aktualisiert: Samstag, 14. Dez 2013 / 09:32 Uhr
Pervez Musharraf. (Archivbild)
Pervez Musharraf. (Archivbild)

Islamabad - Der frühere pakistanische Militärmachthaber Pervez Musharraf muss sich wegen des Vorwurfs des Hochverrats vor einem Sondergericht verantworten. Der 70-Jährige müsse am 24. Dezember vor dem Tribunal erscheinen, sagte ein Vertreter der Regierung der Nachrichtenagentur AFP.

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Es ist das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass einem früheren Militärchef wegen Hochverrats der Prozess gemacht wird. Musharraf droht damit lebenslange Haft oder sogar die Todesstrafe.

Die Regierung hatte das Sondergericht im November eingesetzt. Regierungschef Nawaz Sharif wählte dafür drei Richter aus. Diese entsprachen am Freitag der Forderung der Regierung, Musharraf vor Gericht zu stellen, wie ein Regierungsvertreter erklärte.

Musharraf hatte im Oktober 1999 den damaligen Premierminister Sharif bei einem unblutigen Militärputsch abgesetzt und Pakistan bis zum August 2008 regiert. Die letzten Jahre seiner Regierungszeit waren zunehmend von Konflikten mit Justiz und Opposition geprägt. Um der Krise Herr zu werden, setzte er im November 2007 die Verfassung ausser Kraft, löste das Parlament auf und entliess die obersten Richter.

Mehrere Gerichtsverfahren

Letztlich lösten diese Schritte aber eine Protestwelle aus, die ihn schliesslich zum Rücktritt zwang. Nach seiner Absetzung ging Musharraf mehrere Jahre ins Exil, kehrte im März aber zurück, um bei der Parlamentswahl im Mai anzutreten. Diese gewann jedoch sein langjähriger Widersacher Sharif.

Gegen Musharraf sind mehrere Gerichtsverfahren hängig, unter anderem wird gegen ihn wegen der Ermordung der früheren Premierministerin Benazir Bhutto ermittelt. Nach mehrmonatigem Hausarrest kam er im November gegen Kaution auf freien Fuss.

Musharrafs Villa in Islamabad wird aber weiterhin scharf überwacht, da die radikalislamischen Taliban ihm nach dem Leben trachten. Zudem darf er das Land nicht verlassen.

(ww/sda)

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